Vorladung Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßiger erlangter Vermögenswerte als Beschuldigte, soll ich gehen?
Ich habe heute ein Brief von Polizei bekommen, Geldwäsche, Verschleierung ... als Beschuldigte. Ich bin schockiert. Ich habe bei einer Firma als Verpacker gearbeitet, Es war home office job, ich habe pakete zu Hause bekommen von verschiedenen Webseiten und dann es weiter mit dhl nach Ausland geschickt wie ich von meiner Arbeitgeber Aufträge bekommen habe.
Das Problem ist, ich wusste nicht , mit welche Kreditkarte hat diese Firma alle waren gekauft. Sonst gibt kein Grund für Betrug. Aber alle waren sind auf meine Adresse gekommen so keine Ahnung, und alle Quittungen haben mein Anschrift. Ich habe Arbeitsvertrag gemacht mit Firma aber jetzt bin ich als Betrug in geldwäsche und habe probleme. Ich habe alle Emails von Firmen als Beweis und screenshots von alle Nachrichten in Web panel von Firma website wo ich Aufträge immer downloaden. Jetzt kann ich mich nicht mehr da zugreifen in der Firma website. Ich weiss nicht was soll ich tun? Soll ich zu Vorladung gehen?
Ein Anwalt kann ich mich gar nicht leisten, da ich student bin, habe mein Job schon verloren. Und schlimmer finanziell situation. Was soll ich sage , wenn ich da gehe?
Ich habe Pakete geschickt und das kann ich verweigern. Weiss ich nicht?
6 Antworten
Bei der polizeilichen Vernehmung brauchst Du nicht zu erscheinen.
Allerdings wird Dich dann die Staatsanwaltschaft laden und wenn Du da nicht erscheinst kann Vorführbefehl oder Haftbefehl ergehen.
Im übrigen könntest Du bei einer Vernehmung zu Deiner Entlastung beitragen.
Diese Masche ist ja bekannt. Möglicherweise werden auch noch Rechnungen/Schadensersatzansprüche der Geschädigten auf Dich zukommen.
Da Du ja selbst nicht wissentlich am Betrug beteiligt warst, würde ich schon zur Vernehmung gehen. Den "Arbeitsvertrag" und sonstige Nachweise mitnehmen.
Und von einer Verbraucherzentrale beraten lassen, das dürfte das kostengünstigste sein und wird auch in diesem Artikel empfohlen.
Und hier noch was
Ja das ist eine bekannte Masche Krimineller im Ausland, wo Leute hier auch straffällig werden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Der Punkkt ist, das Betrug vorsätzlich erfolgen muss. Wenn jemand die Rechtslage nicht kennt, kann kein Vorsatz vorliegen. Aber ein Anwalt wird das genauer erklären können. Wenn Du Dir zum jeztigen Zeitpunkt keinen Awalt leisten kannst, würde ich erst mal die Aussage verweigern und das bei der Polizei sagen. Damit die für einen Anwalt sorgen. Die Polizei arbeitet immer mit dem Ziel, eine Verurteilung zu erreichen. Das wird auch für die Beurteilung einzelner Beamter herbeigezogen. Wenn Du also die Rechtslage und Gesetze und dessen Interpretationen nicht genau kennst und verstehst, würde man die Aussage verweigern. Das wäre dann auch die Begründung dafür.
Hier ein Fall aus der Vergangenheit:
https://www.finanzfrage.net/frage/auf-betrug-reingefallene-brauche-dringend-hilfe#comment-798710
Hallo,
du machst deine Position nur noch krimineller, wenn du nicht freiwillig zur Aufklärung der Anschuldigung beitragen willst.
kleine Info:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/anzeige-wegen-geldwaesche-ihre-moeglichkeiten_155359.html
Ein Strafmaß kann deutlich geringer ausfallen, wenn das Ausmaß deiner (unbewußten?) Mittäterschaft auch bekannt ist.
Ob du einen Anwalt brauchst oder nicht, wird sich später herausstellen.... im ungünstigsten Fall wirst du ohnehin einen brauchen.... so oder so 🤷♀️
Das passiert mir jetzt auch. Was soll ich tun? Es ist buchstäblich derselbe Fall