Hallo!
Normalerweise hat man ein Wunsch und Wahlrecht! Ich habe damals auch einen Antrag auf Änderung der Klinik gestellt und diesen problemlos erhalten.
Ich habe dazu mal folgendes gefunden:
Wunsch- und Wahlrecht
Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht...
Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Auch folgender Link könnte interessant sein:
http://www.dbkg.de/upload/Download/Schreiben_Sts._Schrder_0711.pdf
Ach ja, ich habe damals im Antrag keine Wunschklinik genannt, aber mir hat die zugewiesene Klinik nicht zugesagt und deswegen habe ich einen Antrag auf Änderung der Klinik gestellt und der ging, wie bereits erwähnt, ratzfatz durch. Ich würde jetzt denen nochmal schriftlich den ganzen Sachverhalt schildern, den Arzt und sein Schreiben erwähnen (vielleicht nochmal in Kopie - falls vorhanden - hinzufügen) und dann die Panik vor den Bergen denen nochmals klar und deutlich machen, denn mit Panikattacken während der Kur ist ja auch nicht gerade heilsam und macht ja dann keinen Sinn! Verstehe nicht das Theater der GRV! Kopf hoch - das wird schon!