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hallo Ein Wahlrecht gibt es, auch ich habe das gleiche Problem. Bei der Krankenkasse sagte man mir aber, so einfach sei das alles nicht, mein Dispositionsrecht sei eingeschränkt und sie könnten auch noch mitreden. Da der Beitrag aber schon etwas älter ist, hat sich vielleicht schon alles erledigt? Trotzdem würde ich gern wissen, wie es weiter lief, haben Sie Widerspruch eingelegt? Vielleicht weiß auch hier ein Leser, was man nach dem abgelehnten Widerspruch noch tun kann. Ein Klinikaufenthalt gegen eigene Wahl und Gefühl und sonstige Gründe und Androhung von Repressalien wie Entzug des Krankengeldes, das hat für mich schon den Anhauch von Erzwingungshaft. lg