Rechnung nicht nach 6 Monaten zugestellt und verjährt?
Hallo, ich habe dieses Jahr einen Rechnung aus Juni 2019 erhalten. Das Unternehmen meint, ich muss die Rechnung bezahlen. Aber greift hier nicht die Frist der Rechnungszustellung von 6 Monaten und die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren? Also muss ich die Rechnung begleichen?
Vielen Dank!
2 Antworten
"Aber greift hier nicht die Frist der Rechnungszustellung von 6 Monaten"
Keine Ahnung, wo Du das her hast, gibt es nicht!
Innerhalb der gesetzl. Verjährungsfrist kann und darf die Rechnung jederzeit erstellt und zugesendet werden.
Aber:
Wenn es eine stinknormale Rechnung aus 2019 ist, dann zählt der Rest aus 2019 plus drei Jahre.
Also ist diese Rechnung mit Ablauf des 31.12.2022 verjährt.
Aber Verjährung tritt nicht automatisch ein, hierauf muss man sich berufen!
Viel Erfolg 🍀🍀🍀
Diese Rechnung ist am 31.12.2022 verjährt wenn die ein Datum aus 2019 enthält.
Also macht man aktiv "Einrede der Verjährung" per Einschreiben. Dann ist die verjährt, nach Deiner Einrede. Zuvor nicht.
Klar kann man solch alte Rechungen mahnen und auch die Zahlungen betreiben, wenn keine Einrede der Verjährung stattgefunden hat.
"wenn die ein Datum aus 2019 enthält."
Das Datum kann auch 2023 sein!
Wichtig ist das Liefer-/Leistungsdatum. Im Übrigen eine Pflichtangabe!