Prozesskostenhilfe trotz Sparbuch?
Hallo,
muss mein14 jähriger Sohn sein Sparbuch erwähnen wenn er einen Prozesskostenhilfeantrag stellt? Wann ja wieviel Geld darf er besitzen? Da gibt es eine Grenze... Soweit ich weiß
2 Antworten
Okay. "Ich möchte eine staatliche Leistung beantragen, die vom Vermögen abhängig ist. Darf ich vorhandenes Vermögen verschweigen?".
Nein, natürlich muss das Vermögen angegeben werden.
Und übrigens glaube ich auch, dass Du den Antrag unterschreiben musst.
Wenn das Kind den Prozess gewinnt, zahlt ja der Kindsvater eigentlich die Prozesskosten.
Ich meine ziemlich sicher, die Schonvermögensgrenze liegt bei 5.000 Euro auch bei PKH. Und ich rufe immer beim Gericht an, wenn ich etwas wissen will.
Nebenbei habe ich auch schonmal Fragen gelesen, wo dann später volljährige Kinder für die zurückliegende PKH belangt wurden. Wobei dann 4 Jahre wohl der Zeitraum wäre, während dem man zahlungsunfähig sein müsste. Das wäre ja bei einem 14-jährigen gegeben.
Danke für die Info. Ich werde zur Sicherheit beim Gericht anrufen.
Inwieweit möchte (D)ein 14-jähriger einen Prozess führen .... bzw. erst einmal eine Rechtsberatung einholen?
Sollte es im Rahmen einer Straftat sein, dann wird er dafür - außer bei einem Verfahren mit Anwaltszwang - keine staatliche Unterstützung erhalten.
Das Jugendamt hat mir die Unterlagen für meinen Sohn zugeschickt. Er soll den Antrag stellen. Und ja es geht um Unterhalt.
Ja genau ich muss den Antrag unterschreiben. Und ja wir werden das Sparbuch auch erwähnen. Ich hab die Frage eindeutig falsch gestellt. Aber dennoch weiß ich nicht ab welcher Höhe er keine Hilfe benehmigt bekommt. Ich brauchen den Antrag auf Prozesskosten dann nicht stellen. Dann bezahle ich es einfach und lasse den Antrag weg.