Privatverkauf Beschädigung beim Versand?
Hallo, ich habe übers Internet privat etwas verkauft, ohne Bezahlsystem oder Ähnliches. Die Ware wurde gut verpackt und ist beim Empfänger aber leider kaputt angekommen. Ich habe über DHL versichert versendet.
ich habe dem Empfänger gesagt, er soll bitte samt Verpackung, Inhalt und Schadensanzeigeformular von DHL zur Filiale gehen und es zur Prüfung abgeben. Das will die Person wegen dem Aufwand aber nicht.
Was soll ich jetzt machen? Ich habe noch eine Teilerstattung angeboten, weil ich mir sicher bin, die Ware gut verpackt zu haben. Fände es jetzt ebenfalls unfair wenn die Person es DHL nicht prüfen lassen will, ich aber den vollen Preis zurück erstatten soll.
habt ihr Tipps, wie ich damit umgehen soll? Würdet ihr einfach alles erstatten oder auf eine Teilerstattung bestehen? Da es Privatverkauf ist, gibt es ja keine klaren Regelungen oder?
3 Antworten
Das Transportrisiko trägt beim Privatverkauf der Käufer, sofern die Ware ordnungs- und vereinbarungsgemäß versendet wurde.
Wenn Schritte deinerseits notwendig sind, damit der Käufer seinen Anspruch gegenüber DHL realisieren kann, musst du da mitwirken. Ansonsten bist du aber raus.
ich habe dem Empfänger gesagt, er soll bitte samt Verpackung, Inhalt und Schadensanzeigeformular von DHL zur Filiale gehen und es zur Prüfung abgeben.
Verlangt DHL das? Dann wird der Käufer das machen müssen - oder auf den Schadensersatz verzichten müssen.
Dein Käufer ist gar nicht berechtigt, das zu machen. Denn er ist gar nicht DHL Kunde, das bist du, du hast das Porto an DHL bezahlt.
Es ist richtig, das du ihn aufgefordert hast Karton und Ware aufzuheben. Alles andere ist deine Sache.
Du lässt dir vom Käufer Bilder zuschicken die sowohl Karton/Verpackung und Inhalt dokumentieren. Machst dann Online bei DHL eine Schadensmeldung bei denen du die Bilder und Quittung mit hoch lädst und dann heist es abwarten.
PS: Beim Privatverkauf trägt tatsächlich der Empfänger das Versandrisiko. Du brauchst also nichts erstatten, wenn DHL den Fall ablehnt, sofern du alles richtig gemacht hast.
@Tiiii das habe ich auch so gelesen. @berlina76: gut zu wissen, dann mache ich das vielleicht auch so, wenn die Empfängerin das nicht selbst erledigen möchte, habe ich ja kaum eine andere Wahl
Reichst du trotzdem das Formular für die Schadensanzeige ein oder schreibst du nur eine Mail mit Fotos und schreibst alle Angaben in die Email?
Wenn du natürlich alles so gut dokumentiert hast, kannst du das. Ich hab meist du als Dritter von außen mit zu tun. Diese Dokumentation ist nicht normal im Privatbereich und dann muss das Original hin. Meldung abgeben können beide. Wenn der Empfänger ein beschädigten Paket so annimmt und sich dessen entledigt, ist er in der beweispflicht. (Auch wenn das Paypal und Kleinanzeigen Käuferschutz entgegen des BGB nicht so sehen.)
Ganz einfach:
"Wer trägt das Versandrisiko bei Privatverkauf?
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers."
"Der Verkäufer kann/muss den Schaden des Käufers gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen."
Wenn der Käufer mitspielt, vermutlich ja wohl eher nicht, kannst und darfst Du deine Rechte gegenüber DHL an den Käufer abtreten!
Das stimmt nicht. Die DHL will die original Verpackung. Der Empfänger muss zur Filiale. Er wird dann den Absender benennen. Ja, dieser bekommt eine mögliche Erstattung. Den Bericht bekommen beide. Der Absender kann ohne Ware keine Entscheidung herbeiführen.