Privatmusiklehrer. Wie werden Musikinstrumente absetzbar? Werbungskosten? Amortisationkosten?
Privatmusiklehrer. Wie werden Musikinstrumente absetzbar? Werbungskosten? Amortisation kosten? Ich nutze für Privatunterricht mehrere Streichinstrumente: manche sind speziell für die Tätigkeit (aber privat und ohne Rechnung) gekauft, die andere hatte ich noch vor dem Beginn der Selbsttätigkeit. Sind beide Gruppen der Instrumente absetzbar? Wenn ja – unter welcher Soße?
1 Antwort
Wenn Du Musiklehrer bist, ist das Freier Beruf, also keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben.
Dazu zählen alle Ausgaben die notwendig sind um diesen Beruf ausüben zu können.
Also um mit einfachen Sachen anzufangen, neue Saiten, Colofonium, Deine Noten die Du kaufst, Schreibmaterial usw.
Bei den Instrumenten ist das so das bereits vorhandene Instrumente mit dem Teilwert in den Betrieb einzulegen sind.
d. h. wenn Du vor 10 Jahren ein Instrumen für 1.000 Euro von privat gekauft hast udn das vergleichbare wird heute in der Fachpresse mit 1.500,- angeboten, dann ist der Einlagewert 1.500,-, ist es nur noch 800,- Wert, dann mit 800,-.
Die Abschreibungszeiträume sind aber zum Teil recht lang:
http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?si=45fca4926c69f&id=40e987dfc26fe&ref=