Polizeiliche Anmeldung?
Meine Tochter möchte in Berlin arbeiten und sich wieder bei den Eltern anmelden. Sie will ihre Wohnung in der alten Stadt aufgeben, aber dort noch arbeiten. Sie wohnt noch bei einer Freundin, bis alles geklärt ist. Sie möchte sich aber nicht bei der Freundin anmelden, weil die ihre Bezüge vom Amt verlieren könnte oder angerechnet bekommen würde. Die Frage ist: kann sie in einer Stadt weiter arbeiten ohne dort gemeldet zu sein ? Die Städte liegen 350 km entfernt- tägliches Pendeln ist also nicht möglich.
2 Antworten
Sie möchte sich aber nicht bei der Freundin anmelden, weil die ihre Bezüge vom Amt verlieren könnte oder angerechnet bekommen würde.
Erwartest Du wirklich Antworten hinsichtlich irgendeines ( beabsichtigten / bzw. vorhandenen ) sozialbetrügenden Verhaltens Deiner Tochter?
Desweiteren - auch die Missachtung der Meldepflicht beim EWA kann zu einem "netten" Ordnungsgeld führen.
Wie soll ein AG bei nicht gemeldetem Wohnsitz die Steuerdaten abfragen?
Ohne eine von Dir unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung kann sie sich überhaupt nicht unter Deiner Anschrift anmelden.
Falls Du die Vermutung / Befürchtung hast, dass Deine Tochter ein solches Formular selbst ausgefüllt und unterschrieben hat, steht es Dir frei dem Einwohnermeldeamt in Berlin zu melden, dass Deine Tochter weder mit erstem noch mit zweitem Wohnsitz in Deiner Wohnung lebt.....
Desweiteren Schlusstext ( Seite 6 ) unter dem ursprünglichen Hartz IV Antrag, den auch Deine Tochter unterschrieben hat:
Meine Mitwirkungspflichten
Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig.
Das bedeutet, alle Angaben im Antrag und in den hierzu eingereichten Anlagen müssen richtig und vollständig sein. Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (zum Beispiel Arbeitsaufnahme, Umzug), sind dem zuständigen Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.
Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Sofern zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft noch weitere Personen gehören, sollten Sie als Vertreterin/Vertreter beim Ausfüllen des Antrags alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Stellen Sie zudem bitte sicher, dass alle Mitglieder alle notwendigen Informationen (zum Beispiel Bescheide) erhalten.
Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat.
Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über
Einkommen und Vermögen ein (zum Beispiel Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.
Weitere Argumente? Vielleicht haben die Eltern keine Lust auf ein Bußgeld bis zu 50.000,-€. Ich würde einfach keine falsche Wohnungsgeberbescheinigung unterschreiben.
Das ist richtig. Nur meine Tochter will das nicht wahrhaben. Ich suche nach noch mehr Informationen, um es ihr zu beweisen. Der gemeldete Wohnsitz ist dann Berlin. Werden die Steuerdaten dann in Berlin angefragt? Welche Behörden melden sich dann noch ? Ich bitte noch um Argument. Vielen Dank