Polizei Aussage ändern bei Fahrflucht?
Hallo,
ich war heute mit dem Kumpel bei der Polizei nach einem kleinen Unfall mit Rückspiegel . Der Kumpel ist am Unfallort wieder gefahren , ohne seine Personalien abzugeben(nachdem er keine Schäden festgestellt hat / der andere Fahrer alles in Ordnung) Er wurde von der Polizei wegen dem Fahrflucht angerufen . Ich war als Beifahrer.
erstmal waren wir bei der Polizei , und habe erstmal gelogen, dass ich gefahren bin . Der Polizist hat uns gewarnt dass es Konsequenz gibt , wenn falsch eingibt . Wir haben danach die Aussage verweigert , um uns beraten zu lassen. Eine Stunde später sind wir wieder gegangen, und habe die Wahrheit erzählt. Dass der Kumpel aus Kommunikationsprobleme wieder gefahren ist ( weil er kein Deutsch kann ) … was auch mit der Anzeige zugestimmt hat . Der Polizist hat mich als Dolmetscher reingeschrieben und nicht als Zeuge.
Jetzt die Frage wäre, habe ich ein Straftat gemacht ?, dass ich erstmal gelogen habe bzw. Der Kumpel schützen wollte?
der Polizist hat mich sogar gefragt, ob ich ihn schützen wollte und habe es verneint.
nachdem Unfall ist er vom Auto ausgestiegen und seine Rückspiegel geschaut , dass es keine Schäden sind . Der Andere Fahrer (gegenfahrer ) war auch dabei , ist auch ausgestiegen. Der meinte Alles in Ordnung , mein Kumpel hat verstanden dass er weiterfährt. Ich denke es kam zu Missverständnis . Er hat uns aber als fluchtfahrer angezeigt
3 Antworten
Wie @Alarm67 richtig schreibt, darf man bei der Polizei lügen, aber und daher die Frage des Polizisten, ob Du den Kumpel schützen wolltest, es wäre etwas anderes, wenn es versuchte Strafvereitelung wäre.
Aber diese mögliche Anschuldigung ist vom Tisch, denn Ihr ward ja freiwillig wieder dort udn habt es richtig gestellt.
Dafür hat er mir in der Akte als Dolmetscher und nicht als Zeuge geschrieben . Also er braucht mich nicht im Verfahren , sobald der Kumpel sich als Beschuldigter ausgesagt hat . gehe ich davon aus
Bei der Polizei kannst/darfst Du lügen, straffrei.
Erst vor Gericht besteht die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage!
Nicht die Polizei entscheidet über das weitere Verfahren. Die Akte wird bei Verdacht auf eine Straftat an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet.
Eine vorherige Aussage läßt sich nicht löschen indem man was anderes aussagt. Alles ist Bestandteil der Akten.
Ohnehin verstehe ich nicht, was Du meinst falsch gemacht zu haben. Du hast doch im ersten Anlauf geschwiegen und dann erst ausgesagt.
Ich habe so verstanden, dass eine Falschaussage bei der Polizei bei der Vernehmung ist nicht strafbar
Der Polizist hat irgendwie gespürt, dass ich die Wahrheit nicht sage . Also wir sind rein gekommen und sagte (wir wollen uns kurz unterhalten) . Keiner von uns hat gesagt , wer der Fahrer ist . Ich habe dann doof gesagt, “ ja ich war am fahren und habe das Auto von ihm ausgeliehen „ Er sagte , ich habe Angaben wie der Fahrer aussieht.
dann habe ich gesagt , wir wollen uns verweigern und erst uns bei einem Anwalt beraten lassen . Dann hat er foto von uns und vom Auto aufgenommen.
was wir hier gesagt haben , wird gegen uns geschrieben, obwohl wir verweigert haben bzw. nicht unterschrieben haben ?
Ich habe auch konkret danach gefragt , ob bei ersten Anlauf irgendwas gegen mich landet . Er meinte , er ist verpflichtet alles zu schreiben , wie es gelaufen ist . berücksichtigt wird , wenn er gegen mich eine Anzeige bezüglich Strafvereitelung stellt . ist das Richtig ? ihre meinung ?