Polizei Aussage ändern bei Fahrflucht?


11.05.2024, 03:44

nachdem Unfall ist er vom Auto ausgestiegen und seine Rückspiegel geschaut , dass es keine Schäden sind . Der Andere Fahrer (gegenfahrer ) war auch dabei , ist auch ausgestiegen. Der meinte Alles in Ordnung , mein Kumpel hat verstanden dass er weiterfährt. Ich denke es kam zu Missverständnis . Er hat uns aber als fluchtfahrer angezeigt

3 Antworten

Wie @Alarm67 richtig schreibt, darf man bei der Polizei lügen, aber und daher die Frage des Polizisten, ob Du den Kumpel schützen wolltest, es wäre etwas anderes, wenn es versuchte Strafvereitelung wäre.

Aber diese mögliche Anschuldigung ist vom Tisch, denn Ihr ward ja freiwillig wieder dort udn habt es richtig gestellt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

ec75ajam 
Beitragsersteller
 11.05.2024, 11:06

Ich habe auch konkret danach gefragt , ob bei ersten Anlauf irgendwas gegen mich landet . Er meinte , er ist verpflichtet alles zu schreiben , wie es gelaufen ist . berücksichtigt wird , wenn er gegen mich eine Anzeige bezüglich Strafvereitelung stellt . ist das Richtig ? ihre meinung ?

wfwbinder  11.05.2024, 11:17
@ec75ajam

Wenn dann wäre es ja nur versuchte Strafverteilung und außerdem hast Du es ja von Dir aus korrigiert.

Es war eine polizeiliche Befragung, keine Ausage vor Gericht, oder Staatsanwaltschaft.

Die Sache ist für Dich erledigt.

ec75ajam 
Beitragsersteller
 11.05.2024, 11:29
@wfwbinder

Dafür hat er mir in der Akte als Dolmetscher und nicht als Zeuge geschrieben . Also er braucht mich nicht im Verfahren , sobald der Kumpel sich als Beschuldigter ausgesagt hat . gehe ich davon aus

Bei der Polizei kannst/darfst Du lügen, straffrei.

Erst vor Gericht besteht die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage!

Nicht die Polizei entscheidet über das weitere Verfahren. Die Akte wird bei Verdacht auf eine Straftat an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet.

Eine vorherige Aussage läßt sich nicht löschen indem man was anderes aussagt. Alles ist Bestandteil der Akten.

Ohnehin verstehe ich nicht, was Du meinst falsch gemacht zu haben. Du hast doch im ersten Anlauf geschwiegen und dann erst ausgesagt.


ec75ajam 
Beitragsersteller
 11.05.2024, 07:25

Ich habe so verstanden, dass eine Falschaussage bei der Polizei bei der Vernehmung ist nicht strafbar

ec75ajam 
Beitragsersteller
 11.05.2024, 06:54

Der Polizist hat irgendwie gespürt, dass ich die Wahrheit nicht sage . Also wir sind rein gekommen und sagte (wir wollen uns kurz unterhalten) . Keiner von uns hat gesagt , wer der Fahrer ist . Ich habe dann doof gesagt, “ ja ich war am fahren und habe das Auto von ihm ausgeliehen „ Er sagte , ich habe Angaben wie der Fahrer aussieht.
dann habe ich gesagt , wir wollen uns verweigern und erst uns bei einem Anwalt beraten lassen . Dann hat er foto von uns und vom Auto aufgenommen.

was wir hier gesagt haben , wird gegen uns geschrieben, obwohl wir verweigert haben bzw. nicht unterschrieben haben ?