Pflegeheim - Anrechnung von Schulden?

3 Antworten

Ihr könntet den Vertrag vorlegen, und da die Beträge offensichtlich nicht überwiesen sondern bar gezahlt wurden (“hob sie Geld von ihrem Konto ab”), sogar behaupten, dass sie noch nichts beglichen hat.


Zappzappzapp  11.06.2020, 02:29

Die FS kann zwar machen, was sie will, aber wenigstens hier im Forum sollte man keine Anregung zum Sozialbetrug geben.

Um diese Frage mal zu übersetzen:

Es geht also darum, ob eine Zahlung (oder mehrere) der Mutter an Deinen Mann als Schenkung gewertet wird vonseiten des Sozialamtes? Und somit zurück verlangt werden könnte?

Dein Mann hat also Deiner Mutter einen grösseren Betrag in bar übergeben vor einigen Jahren (kann man ja kaum glauben)? Aber die teilweise Rückzahlung auf sein Konto erhalten?


Isabella41 
Beitragsersteller
 10.06.2020, 00:45

Mein Mann hat ( auf ziemlichen Druck meinerseits, denn vor 20 Jahren habe ich ihm aus einer Situation rausgeholfen) meiner Mutter aus der Patsche geholfen, sie haben einen Vertrag aufgesetzt und sie hat ( mal zuverlässig, mal nicht, da gab es auch schon heftigen Streit) diese Schulden teils zurückgezahlt.

Das ist der Stand der Dinge. Da sie immer mal wieder Schulden machte ( aber viel weniger als früher) hob sie Geld von ihrem Konto ab, zahlte mal dort zurück, mal an uns. Er hat eine Liste geführt und dann immer abgehakt wenn sie was beglichen hat)....

Andri123  10.06.2020, 00:47
@Isabella41

Dann ist es doch nachweisbar, falls es zu Rückfragen des Sozialamtes kommen sollte.

Wo ist das Problem, wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt und die Zahlungen nachweisbar sind oder zumindest glaubhaft gemacht werden können?