Pflegeheim - Anrechnung von Schulden?
Hallo,
meine Mutter ( 80) muss nach einem Sturz ins Pflegeheim. Sie wohnte bis jetzt im betreuten Wohnen ( selbständig) und hat ihr Leben lang aus dem Vollen geschöpft. Vor 6 Jahren erfuhren wir das sie bei Freunden ( im gleichen Alter, aber jetzt verstorben) ziemliche Schulden hat die diese zurückforderten und mit Anwalt drohten.
Ich wusste bis dahin nichts davon, mein Vater war früh verstorben und sie gewährte mir nie Einblick in ihre Finanzen. Damals war sie verzweifelt und mein Mann bot ihr ( nach vielem Bitten meinerseits)an, das Geld zu geben damit sie alles zurückzahlen kann. Sie machten einen Vertrag in dem steht das sie Schulden in Höhe von xx bei ihm hat, diese so gut wie möglich zurückzahlt. Vor 6 Monaten bekam sie z.B. eine Versicherung ausbezahlt und damit tilgte sie einen Teil der Schuld ( Auszahlung 2600 Euro).
Wenn sie nun ins Pflegeheim muss reicht ihre Rente nicht und sie muss einen Antrag stellen auf staatliche Hilfe. Ich vermute das mein Mann da auf der Restschuld sitzen bleibt, aber das ist verständlich. Aber wie beweisen wir das sie das Geld der Schulden abbez aß hlt hat und nicht das Geld " geschenkt" hat?
Würde sie nie tun,, sie ist sehr selbstbezogen, aber das weiss ja das Amt nicht...
Gruss isabella
3 Antworten
Ihr könntet den Vertrag vorlegen, und da die Beträge offensichtlich nicht überwiesen sondern bar gezahlt wurden (“hob sie Geld von ihrem Konto ab”), sogar behaupten, dass sie noch nichts beglichen hat.
Die FS kann zwar machen, was sie will, aber wenigstens hier im Forum sollte man keine Anregung zum Sozialbetrug geben.
Um diese Frage mal zu übersetzen:
Es geht also darum, ob eine Zahlung (oder mehrere) der Mutter an Deinen Mann als Schenkung gewertet wird vonseiten des Sozialamtes? Und somit zurück verlangt werden könnte?
Dein Mann hat also Deiner Mutter einen grösseren Betrag in bar übergeben vor einigen Jahren (kann man ja kaum glauben)? Aber die teilweise Rückzahlung auf sein Konto erhalten?
Dann ist es doch nachweisbar, falls es zu Rückfragen des Sozialamtes kommen sollte.
Wo ist das Problem, wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt und die Zahlungen nachweisbar sind oder zumindest glaubhaft gemacht werden können?
Mein Mann hat ( auf ziemlichen Druck meinerseits, denn vor 20 Jahren habe ich ihm aus einer Situation rausgeholfen) meiner Mutter aus der Patsche geholfen, sie haben einen Vertrag aufgesetzt und sie hat ( mal zuverlässig, mal nicht, da gab es auch schon heftigen Streit) diese Schulden teils zurückgezahlt.
Das ist der Stand der Dinge. Da sie immer mal wieder Schulden machte ( aber viel weniger als früher) hob sie Geld von ihrem Konto ab, zahlte mal dort zurück, mal an uns. Er hat eine Liste geführt und dann immer abgehakt wenn sie was beglichen hat)....