Bahncard 100 in Kombination mit PKW - Höchstbetrag?
Erhöt sich der Entfernungspauschalen Höchstbetrag durch zusätzliche Verwendung eines Autos?
Sehr geehrte Finanzfragen Community.
Ich pendel ab Mitte März 120kM One-Way Tür zu Tür. Dafür wollte ich mir eine Bahncard 100 kaufen da diese nur unwesentlich teurer als das Monatsticket + Nahverkehrstickets ist.
Durch die hohe km Anzahl kann ich bei der Steuereklärung 4500€ geltend machen.
Da ich allerdings hin und wieder Material für die Arbeit mit dem PKW befördere (vmtl. an ca 20 Tagen im Jahr) erhöht sich dadurch diese Grenze?
Beim verwendeten Pendlerpauschale Rechner ergab das eine absetzbare Pendlerpauschale von 5320€.
Folgendes habe ich eingegeben:
Weg zur Arbeit: 120km
Arbeitstage mit eigenem PKW: 20 Tage
Arbeitstage mit anderen Verlehrsmitteln: 122 Tage
Ist das soweit korrekt oder ist der verwendete Steuerrechner einfach nur nicht für diese Fälle vorgesehen.
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Die Entfernungspauschale wird aufgeteilt in einen Teil ohne PKW und einen Teil mit PKW. Der Höchstbetrag gilt nur für Fahrten mit dem PKW nicht.
Beispiel Entfernung zur Arbeit 100 km und 220 Tage, davon 60 Tage mit dem Auto.
100 km x 160 Tage Zug x 0,30 € = 4.800€, maximal jedoch 4.500 €.
100 km x 60 Tage Auto x 0,30 € = 1.800 €
Entfernungspauschale somit 6.300 €
Vielen Dank!
Benötige ich für die 1800€ in Ihrem Beispiel dann Belege da ich in Summe über den 4500€ liege?
Bzw. falls ja zählt ein Fahrtenbuch + Tankrechnungen oder Ähnliches?
Belege brauchen für die Entfernungspauschale grundsätzlich nicht vorgelegt werden.
Bei sehr hohen Fahrleistungen kann das Finanzamt verlangen, dass die gesamte Fahrleistung glaubhaft gemacht wird. Da reicht es aber aus, wenn Kilometerstände nachgewiesen werden - bspw anhand von Werkstattrechnungen oder TÜV-Berichten.