Pendlerpauschale bei Referendar

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Natürlich erhältst du für deine Fahrten zur Arbeitsstätte die "Pendlerpauschale"!

Zur Sicherheit kannst du ja mal ein paar Tickets aufbewahren und dann ggfs. auf Anforderung vorlegen. Aber normalerweise genügt es, wenn du in der Anlage N die entsprechenden Angaben machst!

Die Pauschale beträge 0,30 € pro Entfernungs-Kilometer. Mit deinen Werbungskosten musst du allerdings im Kalenderjahr über 1.000 € kommen, da dieser Betrag bereits in der Steuertabelle 2011 eingearbeitet ist. D.h. wenn du nur Fahrtkosten für 2 Monate hast und ansonsten keine anderen Werbungskosten geltend machen kannst, dann ist die Pauschale höher.