Partner hat Haftbefehl offen (6 Monate) ich bin schwanger. Was tun?
Ich bin derzeit in der 27. Schwangerschaftswoche. Mein Partner und der werdende Vater des Kindes ist nicht wohnhaft bei mir. Er hat einen Haftbefehl offen, soweit ich weiß wegen Schulden. Er soll 6 Monate absitzen, drückt sich allerdings bisher noch davor. Wie würde es laufen, wenn das Kind Ende Juli geboren wird, und er die Strafe noch nicht angetreten ist? Kann er die Vaterschaft dann überhaupt anerkennen? Und was habe ich für finanzielle Möglichkeiten (Unterhaltsvorschuss, etc.) ?? Ich lebe momentan von Hartz 4.
Vielen Dank, mit freundlichem Gruß!
2 Antworten
Kann er die Vaterschaft dann überhaupt anerkennen?
Die kann er bereits jetzt - vorgeburtlich anerkennen. Und selbst wenn nicht ... am Leistungsanspruch würde es nichts ändern, wenn die Vaterschaft des Kindes nicht anerkannt wäre.
Und was habe ich für finanzielle Möglichkeiten (Unterhaltsvorschuss, etc.)
Bezahlt der KV nicht .... kannst / wirst Du Unterhaltsvorschuss in Höhe von (derzeitiger Stand ) 165 Euro erhalten, ebenso wie Dir zumindest Basiselterngeld 300 Euro - zustehen würde. Außerdem erhältst Du wie andere Eltern auch Kindergeld in Höhe von momentan 204 Euro / steigt ab Januar 2021 auf 219 Euro. Selbstverständlich werden diese Einkünfte alle vollumfänglich auf Deinen / Euren Bedarf angerechnet werden.
Soweit Du nach den Richtlinien von SGB II als alleinerziehend gelten würdest , hättest Du zusätzlich Anspruch auf den entsprechenden Mehrbedarf = 36 % Deines Regelsatzes.
Wegen Schulden gibt es keine Gefängnisstrafe.