Die Erziehungsberechtigten werden dann dazu Stellung nehmen müssen . Ist natürlich erst mal Witzig aber das kann ernste Probleme bringen für die ganze Familie. Mein Rat unterlasst das einfach.

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Grundsätzlich ja das es eingesammelt wird sonst dürfte kein Mensch mit einem Hund vor die Tür . Aber der Nachbar könnte sehr anstrengend werden . Versuche zu erklären das Du es einsammelst . Aber ich Denke das wird mit deinem Nachbarn immer Ärger bedeutet. Rechtlich nicht zu befürchten. Ratsam Schriftlich von Vermieter bestätigten lassen das Tiere erlaubt sind . Keiner weiß wohin die Richtung geht . Vorsicht ist besser als Nachsicht . Ich hoffe das Du trotzdem viel Freude mit deinem Hund hast .

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Mündlich ist nicht Schriftlich das sieht schlecht aus . Lass dich beraten wenn es sich lohnt.

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Die Online-Beratung der Caritas

Ihr Leben schlägt Purzelbäume? Probleme wachsen Ihnen über den Kopf? Lassen Sie sich von Fachleuten der Caritas online beraten. Die Beratung kostet nichts, ist anonym und sicher.

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Nein aber ich Rate umgehend einen Vorbereitungskurs zu besuchen . 100 % Erfolgt

Höre drauf dann haste die 2 Chance

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Hallo das ist Normal bei jedem Züchter Privat oder auch Züchter. Hier ist zu beachten das wenn der Hund Tier nicht abgeholt wird das Geld weg ist . Das ist ein verbindlicher Reservierungsvertrag . Also Überlegt es euch vorher genau . Die Anzahlung lässt sich aber aushandeln die Hälfte ist zu viel das macht kein Seriöser Verkäufer. Grund seit Corona sind die Nachfragen 100 mal höher . Jetzt werden selbst Mischlinge zu Preisen von Reinrassigen bezahlt. Sobald Corona im Griff ist werden viele Leute ihre Tiere wieder abgeben. Das ist leider die andere Seite der Medaille.

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Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll stellt eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe dar. Es hält fest, in welchem Zustand die Wohnung beim Einzug war und in welchem beim Auszug, welche Schäden bereits vorlagen und welche nicht.

Natürlich können auch Zählerstände aufgeschrieben werden im Protokoll

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Das ist mal ne Frage ganz einfach beantwortet. Freunde haben den Job vermittelt - da diese kein Gewerbe haben fällt es unter Schwarzarbeit. Grundsätzlich wäre es möglich das Du die Rechnung stellst auch für mehrere Personen. Aber Du wirst dadurch später Probleme bekommen daher rate ich umgehend davon ab . Es gibt natürlich auch hier einen Weg aber ich finde es nicht richtig da hier deine Gutmütigkeit von deinem Freunden in Frage gestellt wird . Ich empfehle Dir auch wenn Kleingewerbetreibende umgehend mal einer Rechtsberatung da gibt es viele Möglichkeiten. Wissen ist Macht

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Ratsam wäre auch eine Paritätische Schuldnerberatung anzurufen. Die können Fachlich helfen .

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Hallo leider ist wenn die Bank die Unterlagen hat nur noch Monatlich der Freibetrag verfügbar. Zudem sollte vor Endes des Monats alles abgehoben sein da es sonst im nächsten Monat mit eingerechnet wird .Heißt kommt man über den Freibetrag wird es gleich zum Gläubiger geschickt.

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Also erst mal Unmögliches Verhalten von dem Verkäufer,leider kommt sowas immer mal wieder vor . Da du bis jetzt nichts bekommen hast außer eine Blöde Antwort und auch keine Rückerstattung würde ich jetzt eine Frist setzen mit Androhung einer Strafanzeige wegen Betrug.

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Sollte die Scheidung schon etwas zurück liegen und Sie den Scheidungsbeschluss verloren oder verlegt haben, kann eine neue beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils / -beschlusses grundsätzlich bei dem Familiengericht angefordert werden, das die Scheidung ausgesprochen hat

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Könnte ich die Wohnung eventuell bekommen und habe ich Chancen bei dem Verwalter/Vermieter und bei der Sachbearbeiterin vom Amt?

Hallo zusammen,

Ich möchte nach knapp 5 Jahren in einer größeren Wohnung, in einer 2 Zimmerwohnung bei mir um die Ecke umziehen. Ich wohne aktuell in einer 1 Zimmerwohnung. Ich beziehe seit 2018 Hartz IV, da ich momentan aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen kann. Meine 1 Zimmerwohnung hat mein Vater damals für mich angemietet und wurde dann später am Jobcenter sozusagen weitergereicht, als ich Hartz IV bekommen habe. Ich konnte problemlos in der Wohnung bleiben. Auf meinen Namen sind auch keine Schulden oder Ähnliches vorhanden, da die Miete immer pünktlich vom Jobcenter bezahlt wird und die Betriebskosten jährlich auch immer bezahlt werden. Bis jetzt gab es nie Probleme, Mahnungen, oder Ähnliches. Die 2 Zimmerwohnung, die ich mir angucken möchte und auch haben möchte, ist ein paar Meter weiter weg von meiner jetzigen Wohnung und soweit ich weiß, auch preislich in meinem Budget, was das Jobcenter bereitstellt. Das heißt, ich habe auch die selbe Hausgesellschaft, die mich als Mieter auch kennt und auch meine Zahlungen. Es wird zusätzlich auch nochmal eine Schufaauskunft verlangt, was bei mir kein Problem ist, da ich schuldenfrei bin, gegebenenfalls eine Vormieterbescheinigung, was ebenfalls kein Problem ist, da es ein und die selbe Hausgesellschaft ist und einen Einkommensnachweis der letzten 3 Monate. Wie sieht es da aus? Ich bekomme ja nur Hartz IV. Könnte ich das in Form meines Hartz IV-Bescheids irgendwie beilegen? Da ich ja trotzdem meine andere Wohnung auch behalten konnte, obwohl ich Hartz IV bekomme. Wie sieht es da aus? Ich werde meine Sachbearbeiterin aber morgen dazu auf jeden Fall nochmal anrufen und bei ihr nachfragen, wie es diesbezüglich aussieht und dann den Verwalter/Vermieter, der die 2 Zimmerwohnung zur Miete anbietet, um sie angucken zu können. Jetzt ist meine Frage, ob ich mir sozusagen große Hoffnungen machen kann, da ich gerne aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen möchte, da ich mich in der Wohnung einfach nicht mehr wohlfühle psychisch.

  1. Zu wenig Platz. (Ich habe Wohn- und Schlafzimmer alles in einem. Meinen Besuch kann ich nur in der Küche empfangen und nicht mal im Wohnzimmer, da es ja auch zugleich mein ganz privater Raum ist.
  2. Keinen Balkon und ich hätte gerne einen Balkon, um mich auch mal draußen drauf entspannen, bzw. aufhalten zu können.
  3. Neuerdings neue Nachbarn über mir, die recht laut sind und auch teilweise laut streiten, sodass es für mich unerträglich wird und ich davor auch Angst habe.

Ich habe zudem auch noch eine gesetzliche Betreuerin, der ich mein Anliegen auch schon mitgeteilt habe. Von ihrer Seite aus gibt es da auch keine Bedenken, um abzulehnen. Ich muss nur sichergehen, dass das Jobcenter mitspielt und der Verwalter/Vermieter, bzw. die Hausgesellschaft sich dann auch noch weiterhin für mich entscheidet. Wie würden meine Chancen denn zum Beispiel mal angenommen stehen? Ich möchte die andere Wohnung unbedingt haben wollen und ich würde mich vor allem auch wieder besser fühlen.

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Solange die im Rahmen im Satz liegt gibt es da keine Probleme. Einzig der Umzug muss selbst getragen werden .

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Checkliste für die Gewerbeanmeldung als Minderjähriger
  1. Businessplan und Genehmigung der Eltern

Vor der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes brauchen Minderjährige die Ermächtigung ihres gesetzlichen Vertreters, also in der Regel der Eltern. Zunächst erstellt der Jugendliche einen Businessplan, in dem angegeben sein muss wie hoch der Zeitaufwand, die Kosten und die Einnahmen voraussichtlich sein werden. Der fertige Plan muss nun von den Eltern unterschrieben werden. 

  1. Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht

Der nächste Schritt führt zum Vormundschaftsgericht. Hier wird die die Genehmigung der Ermächtigung der Eltern vom Jugendlichen beantragt. Ohne diese ist die Erlaubnis der Eltern nicht rechtskräftig. So muss neben den Erziehungsberechtigten außerdem das Vormundschaftsgericht zustimmen. Das Vormundschaftsgericht erteilt seine Genehmigung aber nur, wenn der Jugendliche für den Betrieb eines Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über die notwendige Reife verfügt. Auf diese Weise sollen Minderjährige davor geschützt werden, unbedarft Verpflichtungen und Verantwortungen einzugehen, die ihnen finanziellen Schaden bereiten könnten.

  1. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Gewerbeamt

Wenn sowohl die Erlaubnis der Erziehungsberechtigung als auch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorliegt, kann der Minderjährige beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Für die Geschäfte, die sein Gewerbe betreffen, hat der Jugendliche dann die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit. Dazu zählt auch das Abschließen von Verträgen, wie zum Beispiel Mietverträge, Arbeitsverträge oder Kaufverträge.

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Wenn Du das Geld jetzt vorher zurück erstattest , würde ich sagen eine Geldstrafe die lässt sich auch abarbeiten. Wenn nicht Bewährung . Ich würde aber dringend Raten einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der wird da das beste rausholen.

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Nur das was im Kaufvertrag steht zählt. Daher Rücknahme ausgeschlossen.

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Fazit

Wer viel verdient, für den lohnt sich schon allein aus Steuergründen ein kompletter Umzug in die Schweiz. Wer allerdings familiär an Süddeutschland gebunden ist, für den ist auch ein Dasein als Grenzgänger eine durchaus interessante und finanziell attraktive Alternative.

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Polizei rufen Notfalls wären sogar seine Fingerabdrücke drauf und DNA daher da kommt er nicht so mit durch .

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