hatte ein ähnliches Problem. Hatte im Ausland 300 Euro abheben wollen und nur 270 raus bekommen. Hatte mich damals auch kundig gemacht, aber mir war der Aufwand usw. zu hoch.
als ALG 1 Empfänger ist doch die Argentur für Arbeit zuständig, oder? Denn meines Wissens nach liegt der Zuständigkeitsbereich des Jobcenters nur bei ALG2 - und neuerdings ist das Jobcenter nun wohl der Kommune unterstellt. Also wenn dem wirklich so ist, als ALG1-Empfänger an das Arbeitsamt wenden und auch am besten dort nachfragen. Selbst am Telefon können die eine Auskunft über Dein Anliegen geben. Damit solltest Du am Ende die schnellste und zuverlässigste Antwort erhalten - glaubt man zumindest.
Es gibt meines Wissens nach auch eine gesetzlich verankerte Frist, in der man selbst nach unterschriebenen Kreditvertrag diesen ohne Haftung bzw. Auflagen widerrufen kann.
Maxda finde ich persönlich auch nicht so gut. Ich bin damals bei meiner Suche nach einem Kredit auf das Vergleichs- bzw. Testportal www.Kredit-Darlehen-Ratgeber-Test.de gestoßen und hatte beim jeweiligen zweitplatzierten Unternehmen sowie beim Testsieger einge Kreditanfrage gestellt. Die Rahmenbedingungen waren beim Testsieger am besten. Zudem seriös und zuverlässig und meine Hausbank konnte da bei weitem nicht mithalten. Einfach weiterversuchen. Denke wenn es klappt, dann dort. Viel Glück.
meines Wissens nach ist es gar nicht so einfach einen Studentenkredit zu bekommen. Wie es sich bei der KfW verhält weiß ich jedoch nicht...auch nicht was die Konditionen betrifft. Ich würde mir auf jeden Fall noch ein oder zwei weitere Angebote einholen. Ich hatte zwar keinen Studentenkredit abgeschlossen, aber ich bin vor nicht all zu langer Zeit bei einem aus meiner Sicht guten Portal für die Bewertung von Kreditunternehmen (www.Kredit-Darlehen-Ratgeber-Test.de) für meine Finanzierung fündig geworden und bin sehr zufrieden gewesen.
ja, wie mein Vorredner bereits gesagt hat, handelt es sich bei einem Supermarkt-Parkplatz in den meisten Fällen um ein Privatgrundstück. Es muss jedoch gut sichtbar auf dem Parkplatz darauf hingewiesen werden, dass bei Nutzung außerhalb der Geschäftszeiten sowie der vorgegebenen Fristen ein Abschleppen des Fahrzeugs vorgenommen wird. Oder wie in Deinem Fall der Zettel am Auto.