Antwort
Die Vermieter halten sich da schön raus. Kriegen nicht von unserem Vermieter die Abrechnung, sondern wir schließen selbst die Verträge mit Gas-und Stromanbietern. Ich soll die Gasrechnung für Oktober bezahlen. Die Anwältin beruft sich auf § 812 BGB, wonach ich verpflichtet bin, das "ohne Rechtsgrund erlangte" zu bezahlen. Seh ich an sich ja auch ein, deshalb hab ich ja auch die Stromrechnung gezahlt. Aber wenn ich doch nichts davon hatte, da wir ja keine funktionierende Heizung (Warm wasser, etc.) hatten.