Nebengewerbe während Kurzarbeit anmelden?

2 Antworten

Je nach dem, wie du das Gewerbe anmeldest. Schätze, dass du als Kleingewerbetreibender nur einmal pro Jahr aufgefordert wirst, und dann wird es mit der Lohnsteuer verrechnet.

eine Verrechnung wird stattfinden. Was ich nur nicht verstehe, wenn du als Lehrer nicht arbeiten kannst, wie soll das denn als Nachhilfelehrer funktionieren?


menkenhagen 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 17:33

Danke für die Antwort. Hauptberuflich arbeite ich in einer ganz anderen Branche.

Die Verrechnung erfolgt dann am Jahresende und entsprechend der Rechnungen, die ich in einem bestimmten Monat gestellt habe? Und nicht durchschnittlich oder vorab geschätzt, sodass die Hinzurechnung jeden Monat anders ausfallen könnte?