Nebengewerbe während Kurzarbeit anmelden?
Guten Tag,
ich bin seit dem 01.03. in Kurzarbeit und zu 100% freigestellt. Das wird sich auch die nächsten Monate leider nicht ändern. Ich würde gerne als Nachhilfe Lehrer währenddessen arbeiten. Die angebotenen Stellen sind alles Honorartätigkeiten. Zum einen bin ich mir nicht sicher, ob das noch in den“systemrelevanten“ Bereich fällt, zum anderen weiß ich nicht, ob ich diese Tätigkeit aktuell legal aufnehmen kann. Würde mein Kurzarbeitergeld am Jahresende mit meinem aus der Nachhilfetätigkeit verdienten Einkommensüberschuss verrechnet werden?
Herzlichen Dank
2 Antworten
Je nach dem, wie du das Gewerbe anmeldest. Schätze, dass du als Kleingewerbetreibender nur einmal pro Jahr aufgefordert wirst, und dann wird es mit der Lohnsteuer verrechnet.
eine Verrechnung wird stattfinden. Was ich nur nicht verstehe, wenn du als Lehrer nicht arbeiten kannst, wie soll das denn als Nachhilfelehrer funktionieren?
Danke für die Antwort. Hauptberuflich arbeite ich in einer ganz anderen Branche.
Die Verrechnung erfolgt dann am Jahresende und entsprechend der Rechnungen, die ich in einem bestimmten Monat gestellt habe? Und nicht durchschnittlich oder vorab geschätzt, sodass die Hinzurechnung jeden Monat anders ausfallen könnte?