Kann man mit einem Senk- und Spreizfuß zur Polizei?
Ich habe seit neuestem den Befund, dass ich laut meinem Orthopäden Senk- und Spreizfüße habe. Da ich mich jetzt aber bei der Polizei NRW beworben habe, habe ich Angst, dass ich deswegen als Dienstuntauglich eingestuft werden kann.
Laut meinem Orthopäden bin ich damit immer noch tauglich. Aber meine Personalbewerberin ist nicht sicher, ob das stimmt. Kann mir jemand weiterhelfen? Bin schon am verzweifeln...
1 Antwort
Die Diensttauglichkeit wird vor der Einstellung durch einen Amtsarzt geprüft. Du erhältst hierzu vorab einen Fragebogen und wirst gebeten, ärztliche Befunde zu bekannten Erkrankungen einzureichen.
Wenn der Amtsarzt der Meinung ist, dass Du mit deinem Fuß uneingeschränkt tauglich bist, kannst du auch eingestellt werden.