Nahtlose Übernahme nach Ausbildung: Ist das ein unterbrochenes Beschäftigungsverhältnis?
Hallo,
in dem Unternehmen, in dem ich arbeite, wurde eine Betriebsvereinbarung zu Sonderzahlungen beschlossen. D.h. es gibt ab diesem Jahr quasi Weihnachts- und Sommergeld. Mir wurde mitgeteilt, dass mir die Sonderzahlung jedoch nicht zusteht, da meine Beschäftigungsdauer noch nicht lang genug ist.
Kurz zu mir: Ich habe im August 2020 eine Ausbildung im Unternehmen begonnen und wurde, nach Beendigung, dort auch übernommen. Somit bin ich also schon knapp 40 Monate im Betrieb.
Ende Ausbildungsvertrag: 14.06. und Beginn unbefristeter Arbeitsvertrag: 15.06.23
Es ist zudem noch zu erwähnen, dass ich Mitglied der JAV seit Ende 2022 bin (Jugend- und Auszubildendenvertretung).
Ausschnitt aus der BV:
"Anspruch auf die Sonderzahlungen haben Mitarbeiter, sofern sie zum jeweiligen Stichtag seit mindestens 24 Monaten in einem ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis mit der *Firmenname* stehen und sich zu diesem Zeitpunkt nicht bereits in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden"
Meine Frage: Ist eine Unterbrechung gegeben, wenn ich eine nahtlose Übernahme von Ausbildung zur unbefristeten Beschäftigung habe? Bzw. gibt es eine offizielle Definition, ab wann man von einem unterbrochenen Beschäftigungsverhältnis spricht?
MfG
4 Antworten
Würde die BV von einer "ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit" sprechen, so wären tatsächlich die 40 Monate zu berücksichtigen. Da hier jedoch von einem "ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis" die Rede ist, zählt die Zeit erst seit der Übernahme als Angestellter. Auszubildende sind nicht einfach Arbeitnehmer.
Eine Ausbildung ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des §14 Abs. 2 TzBfG. Daher können sich mehrere befristete Arbeitsverhältnisse anschließen.
Auszubildende sind jedoch Arbeitnehmer im Sinne des $1 Abs. 2 EntgFG. Dies hat Auswirkungen auf Wartezeiten zu Beginn eines Angestelltenverhältnisses nach einer Ausbildung.
Das eine War Ausbildung, das andere ist Angestellter. Du hattest keinen durchgehenden Arbeitsvertrag, sondern 2 Verschiedene, die auch noch unter verschiedenen Vorraussetzungen geschlossen wurden.
Ab dem neuen Arbeitsvertrag zählt deine Betriebszugehörigkeit neu.
Suche den Fehler:
"Ist eine Unterbrechung gegeben, wenn ich eine nahtlose Übernahme von Ausbildung zur unbefristeten Beschäftigung habe?"
Die ununterbrochene und unbefristete Beschäftigung besteht erst seit dem 15.06.2023! 😜😁😎
Beginn unbefristeter Arbeitsvertrag: 15.06.23
das ist der Knackpunkt, du hast einen neuen Arbeitsvertrag bekommen und somit bist du seit dem 15.06 neuer Mitarbeiter im Betrieb.