Nahtlose Übernahme nach Ausbildung: Ist das ein unterbrochenes Beschäftigungsverhältnis?

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Würde die BV von einer "ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit" sprechen, so wären tatsächlich die 40 Monate zu berücksichtigen. Da hier jedoch von einem "ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis" die Rede ist, zählt die Zeit erst seit der Übernahme als Angestellter. Auszubildende sind nicht einfach Arbeitnehmer.

Eine Ausbildung ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des §14 Abs. 2 TzBfG. Daher können sich mehrere befristete Arbeitsverhältnisse anschließen.

Auszubildende sind jedoch Arbeitnehmer im Sinne des $1 Abs. 2 EntgFG. Dies hat Auswirkungen auf Wartezeiten zu Beginn eines Angestelltenverhältnisses nach einer Ausbildung.

Das eine War Ausbildung, das andere ist Angestellter. Du hattest keinen durchgehenden Arbeitsvertrag, sondern 2 Verschiedene, die auch noch unter verschiedenen Vorraussetzungen geschlossen wurden.

Ab dem neuen Arbeitsvertrag zählt deine Betriebszugehörigkeit neu.

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"Ist eine Unterbrechung gegeben, wenn ich eine nahtlose Übernahme von Ausbildung zur unbefristeten Beschäftigung habe?"

Die ununterbrochene und unbefristete Beschäftigung besteht erst seit dem 15.06.2023! 😜😁😎

Beginn unbefristeter Arbeitsvertrag: 15.06.23

das ist der Knackpunkt, du hast einen neuen Arbeitsvertrag bekommen und somit bist du seit dem 15.06 neuer Mitarbeiter im Betrieb.