Kleinanzeigen-Betrug?: Käufer unterstellt mir Betrug, nachdem er Ware vor Ort begutachtet und Bar bezahlt hat. Was kann ich tun?

Liebe Leute,

folgendes Anliegen beschäftigt mich: Ich habe Scheinwerfer für ein Auto verkauft. Das Inserat war mehrere Monate auf EBay Kleinanzeigen für 2000€ inseriert. Ein Scheinwerfer hatte eine kleine Macke -sonst war alles in einem super Zustand und wurden auch von der Herstellerwerkstatt selbst ausgebaut.

Nun rief mich ein Interessent an und wollte die Scheinwerfer haben. Er fragte nach einem Preis bei dem er nicht nein sagen könnte und ich bin ihm, aufgrund der Tatsache, dass die bei mir eh nur rumfliegen nochmal 500€ entgegengekommen. Gesagt getan kam ein alter Herr (ca. 75 Jahre) am Tag der Abholung, hat die Scheinwerfer detailliert inspiziert, für gut befunden und für die besagten 1500€ mitgenommen (wollte noch handeln - habe ich aber verneint).

1 Tag später schrieb der gute Herr mir direkte über Kleinanzeigen: Ich hätte ihn betrogen, es würde ein Modul fehlen und das hätte ich ihm nicht gesagt. Er gibt mir wenige Stunden Zeit um die Scheinwerfer zurückzunehmen, Ihm das Geld zurückzugeben sonst würde er mich direkt anzeigen. Nach einigem hin und her und einem Verneinen meinerseits, da er genau die Ware, die er sich angeschaut und auch zu dem Zeitpunkt tadellos funktionierte, bekommen hat schrieb er mir heute, dass nun eine Anzeige unterwegs wäre.

Gilt hier nicht der Privatverkauf nach Inspektion und Barzahlung als Barriere für jede Rücknahme etc? Ist eine Anzeige in diesem Kontext überhaupt realistisch?

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen!

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hast du alle Informationen in der Beschreibung korrekt angegeben ? wenn ja Es besteht kein Grund zur Sorge, denn sonst kann es Ärger geben, wenn man etwas verschweigt oder Produktmängel nicht aufschreibt.man muss ehrlich sein.

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Nach der Kündigung was passiert mit § 18b AufenthG?

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich wurde von meinem Arbeitgeber aus der Position entlassen, in der ich seit November 2022 als Sozialbetreuer tätig bin.Normalerweise war mein Arbeitsvertrag bis zum 30.06.2024, aber ich wurde früher entlassen.Kündigungsfrist bis zum 29.03.2024. Was genau soll ich in diesem Prozess tun? Ich habe mich sofort an die Arbeitsagentur gewandt und mich als arbeitssuchend gemeldet. Meine Aufenthaltserlaubnis, die ich bereits habe, hat ihre Gültigkeit verloren, weil ich entlassen wurde. Ist es mir von der Ausländerbehörde erlaubt, in diesem Zeitraum nach einem neuen Job zu suchen? Muss ich dafür eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis beantragen? Wird mein aktueller Aufenthaltstitel 18b sofort oder nach Ablauf der Kündigungsfrist gelöscht? Ich weiß das, aber mir gehen Fragen dazu durch den Kopf. Auf meiner Aufenthaltserlaubnis „Fachkräfte mit akademischer Ausbildung“ (§ 18b AufenthG) stand, dass ich eine Arbeitserlaubnis bekomme, wenn ich 2 Jahre beim gleichen Arbeitgeber arbeite. Wenn meine Aufenthaltserlaubnis geändert und in eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche umgewandelt wird, ist dann meine bisherige Arbeitszeit von fast 1,5 Jahren verschwendet ? Diese letzte Frage ist für mich sehr wichtig. Denn ich wäre wirklich traurig, wenn ich meinen Anspruch auf diese Arbeitserlaubnis verlieren würde.Ich hoffe, dass die fast 1,5 Jahre, die ich bisher gearbeitet habe, nicht zunichte gemacht werden und dass ich dieses Recht erlangen werde, wenn ich einen anderen Job antrete und ein weiteres halbes Jahr arbeite.
Vielen Dank für alles im Voraus. 

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Ich rate Ihnen, so schnell wie möglich persönlich mit der Einwanderungsbehörde zu sprechen, diese wird Ihnen alles erklären, die Entscheidung, was Sie beachten oder nicht, liegt bei der Einwanderungsbehörde.

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