Nach dem Tod des Mannes kein Anspruch auf Betriebsrente?
Hallo ,meine Frage wäre: Mein Mann hat seit 1999 Rente sowie Betriebsrente bezogen.Wir haben 2001 geheiratet.Nach dem Tod meines Mannnes (Juni2013) habe ich auch einen Antrag auf Betriebswitwenrente gestellt.Mir wurde geantwortet,das stünde mir nicht zu da mein Mann zum Zeitpunkt der Eheschließung schon Rentner gewesen .Stattdessen bekäme ich eine Einmalzahlung von 850 Euro(gemäß der Sozialverordnung des Unternehmens).Kann das wirklich sein? Wer kann mir Auskunft geben ?
1 Antwort
Hallo heide 53 - ich habe hier etwas gefunden:
Hat ein Arbeitnehmer erst nach seinem 50. Geburtstag geheiratet, bekommt seine Frau nur dann eine Witwenrente aus der betrieblichen Altersvorsorge, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre bestanden hat. Eine solche „Spätehe-Klausel“ in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens (Az. 3 AZR 457/04). Das Alter des Arbeitnehmers bei seiner Heirat „wirkt sich auf die vom Arbeitgeber übernommenen Versorgungsrisiken erheblich aus“, sagten die Richter. Ob eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird oder nicht, könne daher vom Alter und von der Dauer der Ehe abhängig gemacht werden. gefunden unter: http://www.test.de/Betriebsrente-Spaete-Ehe-keine-Witwenrente-1486982-0/
Ich folgere aus dem Text, dass also eine Klausel in der Betriebsvereinbarung bestehen kann, die ausschließt, dass die Witwe Betriebswitwenrente bekommt, wenn der Berechtigte erst im rEntenalter geheiratet hat. Du müsstest die Bedingungen der Betriebsrente lesen.