Nach dem Tod des Mannes kein Anspruch auf Betriebsrente?

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Hallo heide 53 - ich habe hier etwas gefunden:

Hat ein Arbeitnehmer erst nach seinem 50. Geburtstag geheiratet, bekommt seine Frau nur dann eine Witwenrente aus der betrieblichen Altersvorsorge, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre bestanden hat. Eine solche „Spätehe-Klausel“ in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens (Az. 3 AZR 457/04). Das Alter des Arbeitnehmers bei seiner Heirat „wirkt sich auf die vom Arbeitgeber übernommenen Versorgungsrisiken erheblich aus“, sagten die Richter. Ob eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird oder nicht, könne daher vom Alter und von der Dauer der Ehe abhängig gemacht werden. gefunden unter: http://www.test.de/Betriebsrente-Spaete-Ehe-keine-Witwenrente-1486982-0/

Ich folgere aus dem Text, dass also eine Klausel in der Betriebsvereinbarung bestehen kann, die ausschließt, dass die Witwe Betriebswitwenrente bekommt, wenn der Berechtigte erst im rEntenalter geheiratet hat. Du müsstest die Bedingungen der Betriebsrente lesen.