Muss nach einem Todesfall eine Mahnsperre eingeführt werden?
Wisst ihr, ob nach einem Todesfall eine Mahnsperre eingeführt werden muss oder ist es nicht verpflichtend, sondern nur ein moralisch gutes Zeichen an die Angehörigen des jeweiligen Unternehmens
2 Antworten
Ein Todesfall ändert nichts an den Verpflichtungen des Verstorbenen, die dann auf dessen Rechtsnachfolger übergehen. Es mag in solchen Fällen höhere Kulanz geben, aber generell ist eine Mahnsperre nicht zwingend erforderlich.
Danke für deine Antwort! Es würde mich noch interessieren ob eine Mahnsperre trotzdem von den meisten Unternehmen angewendet wird oder nur von einem kleinen Teil?
Sobald einem Gläubiger der Tod seines Schuldners bekannt ist wird doch ohnehin eine "Mahnsperre" verfügt.
Nicht etwa aus moralischen Gründen (Wie schrieb doch Bert Brecht: Erst kommt das Fressen und dann die Moral), sondern weil die Mahnung an die Person gerichtet werden muss von der man das Geld haben will. Das wäre dann der Erbe, sofern vorhanden. Und wer Erbe ist muss doch erst ermittelt werden.