es kommt auch darauf an in welchem Umfang du Deinen Stand betreibst, aus reinem Hobby, dann wäre es den Versuch wert mit Deiner Privathaftpflichtversicherung zu sprechen ob man das Risiko dort mit eindecken kann oder ob Du es "richtig" mit Gewinnerzielungsabsicht und angemeldetem Gewerbe betreibst. Zu Letzterem habe ich etliche Kunden die auf den großen Weihnachtsmärkten wie Mainz, Essen, Trier etc. vertreten sind. Diese haben alle eine "richtige" Betriebshaftpflichtversicherung die auch ganzjährig läuft. Das Gewerbe bleibt auch ganzjährig angemeldet, dies damit nicht immer wieder im Oktober eine Gewerbean- und im Januar eine Abmeldung erfolgen muss. Auch die Versicherung müsste ja immer wieder neu gemacht werden. Da solche Kurzzeittarife einen sehr hohen Verwaltungsaufwand bedeuten sind die Preise hierfür nicht wirklich günstig. Besser mit dem Versicherer einen Nachlass wegen des eingegrenzten Hauptrisikos vereinbaren. Nebenbei solltest du auch bedenken, dass Du außerhalb des eigentlichen Marktes möglicherweise ein Haftungsrisiko hast. Z.B. könnte dein Backofen beim Backen deiner Plätzchen in Deiner Wohnung in Brand geraten und das Feuer andere schädigen oder ein Lieferant von Material an deine Wohnung stolpert oder rutscht aus. Da es sich um Dein Gewerbe handelt ist Deine Privathaftpflicht hier außen vor und Du haftest mit all Deinem Privatvermögen. Nicht zu vergessen die Produkthaftung wenn Du z.B. Reste nach dem Weihnachtsmarkt noch verkaufst.

Es macht also durchaus Sinn die Versicherung auf das ganze Jahr laufen zu lassen. Die Kosten dafür sind geringer als Du denkst und du brauchst Dir nicht jedes Jahr erneut Gedanken um das Thema zu machen

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Grundsätzlich genügt es die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung anzugeben. Evtl. Wäre aber zu prüfen ob dir das Finanzamt schon jetzt einen Freibetrag eintragen kann, dann hast du schon jetzt mehr Netto und musst nicht warten bis der Steuerbescheid ergeht. Ggf. Steuerberater fragen.

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Du hast ja ein Fahrzeug gemietet, also wenn es durch einen technischen defekt ausfällt ist es Sache des Vermieters dir ein ersatzfahrzeug zu geben. Auch bei einem, auch von dir verursachten, Verkehrsunfall solltest du ein ersatzfahrzeug bekommen.natürlich musst du dann die vereinbarte sb tragen.

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Eine Garage ist kein Verwaltungsgebäude daher sollten deine gebäudeverträge generell gerprüft werden. Die Garage kann man entweder dem Wohnhaus, wenn nur private Fahrzeuge drin stehen, ansonsten gehört es zur Gewerbeimmobilie. Auch eine gemischt genutzte Immobilie kann oder muss sogar gewerblich versichert sein. Hieraus muss nicht zwangsläufig ein prämiennachteil entstehen, es kommt auf dein Gewerbe an. Bzgl Garage würde ich auf jeden Fall Feuer, sturm eventuell elementarschäden und falls eine Wasserversorgung vorhanden ist auch Leitungswasser einschließen. Für eine normale einzelgarage setzt man in der Regel 700 M 1914 an.

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Wenn der wert deines Equipments nicht nur ein paar hundert sondern ein paar tausen wert ist lohnt es sich über eine Elektronik Pauschalversicherung nachzudenken. Hier handelt es sich bis auf ein paar wenige Ausnahmen um eine allgefahrendeckung. Hier sind auch die unsachgemäße Handhabung,( fallen lassen, Cola im Rechner,USW ) der einfache Diebstahl USW. versichert. Damit sind aber auch alle Geräte in deinem Haushalt oder Büro versichert, und dies zum Neuwert. Ob die Prämie zum wert deiner Geräte passt muss man dann sehen.

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Pflegetagegeld wird in Regel unter dem Mantel einer privaten krankenzusatzversicherung geführt, eine pflegerente bei der Lebensversicherung. Der Effekt ist grundsätzlich gleich, da du nicht nur tageweise pflegebedürftig wirst wird letztlich aus dem Tagegeld eine Rente.

Welche der verschiedenen durchführungswege für dich in Frage kommt kann nur eine ganzheitliche Beratung ergeben. Neben dervreinen Risikoversicherung gibt es auch Produkte mit Kapitalbildung, evtl. Auch mit einmalbeitrag, hier dann auch der Möglichkeit später wieder Geld zu entnehmen oder zuzuzahlen um die Rente zu erhöhen.

Auch wenn die Rente bei pflegestufe 3 ( die die wenigsten erreichen) auf den ersten Blick gleich erscheint, es gibt gravierende Unterschiede in den Leistungen bei Stufe 1+2, bei demenz ohne pflegestufe und bei privater oder stationärer Pflege. In diesen unterschieden liegen die grössten beitragsdifferenzen, hier sollte man nicht am falschen Ende sparen.

Wichtig ist auch die korrekte Beantwortung der gesundheitsfragen, auch hierbei ist ein Fachmann hilfreich. Alle Möglichkeiten hier aufzulisten würde den Rahmen sprengen, ein guter Berater wird sich ein paar Stunden Zeit nehmen und mit dir ein passendes Konzept erarbeiten. Ggf mehrere Angebote einholen.

Vielen Vermittler haben sich vom TÜV zertifizieren lassen und arbeiten nach zertifizierten beratungsmethoden.

Da es sich hier um eine Entscheidung mit sehr weitreichender Laufzeit handelt solltest du unbedingt eine Beratung von einem in dieser Sparte fachkundigen einholen.

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Es gibt für sowohl als auch Vordrucke im Internet, diese würde ich zur Orientierung nutzen. Aber insbesondere die vorsorgevollmacht würde ich mit einem Notar machen. Nur dort bekommst du die z.t. Weitreichenden Konsequenzen einer solchen Vollmacht auch wirklich erklärt. Und im Fall der Fälle hat eine notarielle Urkunde auch den höheren Stellenwert, ist also weniger angreifbar.

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Wo ist denn euer Steuerberater ??? Evtl wäre durch ein persönliches Gespräch mit dem Finanzamt gegen Zahlung eines teils der schuld eine Aussetzung der Vollstreckung zu erreichen. Damit wäre zunächst mal das Konto und das Gehalt wieder frei. Es wäre wohl von vorne herein besser gewesen raten anzubieten, Stundungen macht das Fa nicht gerne. Und v.a. Muss die Bank jetzt schnell in die Pötte kommen wenn sie euch wirklich den Kredit gewähren will. Hier könntet ihr mit evtl. Vorhandenen sondersicherheiten, wie z,b. Dem Rückkaufswert einer Lebensversicherung. Nachhilfe geben. Diese sondersicherheiten kann auch von einem dritten kommen. Evtl. Nimmt das Fa auch diese sondersicherheiten. Also am besten persönlich hingehen, aber es muss schon ersichtlich sein, daß ihr tatsächlich willens und in der Lage seid zu zahlen. Und am besten den Steuerberater mitnehmen. Ich drücke euch die Daumen.

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Ich erzähl dir mal was anderes: in der Nacht von Samstag auf Sonntag hat es bei einer Kundin von mir gebrannt ( der Anbau des Wohnhauses ist komplett ausgebrannt) schaden im fünfstelligen Bereich. Am Sonntag war neben mir der Klempner da um die Heizung wieder in Gang zu bringen, ein Elektriker der wieder Strom angeschlossen hat. Am Montag dann der schadenregulierer, ein bausachverständiger wegen der Statik, die brandsanierungsfirma für erste notdürftige Abdeckungen und Vereinbarung eines Termins zur Reinigung des total verqualmten haupthauses und auch ich war mehrere Stunden dabei um zu koordinieren und die Kundin zu begleiten.

Wie würde so etwas beim online Versicherer ablaufen?

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Deiner Versicherung kann dir dies exakt ausrechnen, bis zu welchem Betrag es sich lohnt hängt u.a. Von deiner aktuellen sf Einstufung, der rückstufungstabelle in deinem Vertrag und der Höhe deiner Prämie ab. Deine Versicherung bzw. Dein Vermittler kann dir dies ganz genau ausrechnen und dich entsprechend beraten.

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Diese Absicherung werden unter unterschiedlichen Namen angeboten. In einer guten Absicherung fuer das Kind sollte eine Rente bei Behinderung durch Krankheit oder Unfall und pflegebeduerftigkeit mit Option auf Umtausch in eine berufsunfaehigkeitsversicherung ohne erneutebgesundheitspruefung mit 18 enthalten sein. Weiterhin eine krankenzusatzversicherung fuer Einzelzimmer und chefarztbehandlung im kh, kieferorthopaedie und weitergehende ambulante Behandlungen. Natuerlich eine Unfallversicherung sowie einen sparplan ( klassisch oder in Fonds je nach Geschmack) damit mit 18 Geld Ufers Auto und die Ausbildung zur verfuegung stehen. Bei Tod des Versorgers bzw. Versicherungsnehmers sollten die beitraegen von der versicherung übernommen werden. Je nach finanzieller und persönlicher Situation Familie sollte eine risikolebensversicherung fuer die Eltern in betrachtbgezogen werden damit im Fall der faelle das Kind und der verbleibende Elternteil abgesichert sind.

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In Zeiten von Bluetooth und headsets ist es wohl ueberfluessig ein Auto mit fest eingebautem Telefon zu mieten, alleine aus diesem Grund im hinblickmauf die Schadenminderungspflicht erübrigt sich die Frage.

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Natuerlich kannst du den schaden noch melden, wichtig waere auch Spuren des Federviehs zu sichern, z.b. Durch Fotos

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Die Bank muss grundsaetzlich gar nichts, wenn deine kapitaldienstfaehigkeit es zulaesst wird sie es gerne machen, das ist ihr geschaeft. Wenn du eigentlich schon in der schuldenfalle sitzt wird es ein Problem.

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Ich habe das Buch nicht gelesen und möchte es auch nicht beurteilen. Grundsaetzlich sind mir aber ratgeberbuecher die die Quadratur des Kreises versprechen, also eine ganz einfache fuer alle gültige sofortige problemloesung versprechen vom Grundsatz her suspekt.

Eine Überschuldung hat zwar immer ein bestimmtes Grundmuster, die loesung kann aber nur individuell fuer den Einzelfall gefunden werden.

Natuerlich gibt es ein paar "erste Schritte" die immer am Anfang einer schuldenklaerung stehen, die kann jeder erst mal gehen, danach muss aber eine konkrete wegbeschreibung folgen.

Ohne deine persönliche Situation zu kennen kann man dir hier aber serioes auch nicht mehr sagen.

Wenn du tatsächlich in einer solchen Situation bist und nicht nur eine Meinung zu einem Buch suchst dann musst du mehr Informationen geben. Dies kannst du dann gerne im hlintergrund tun. Ich antworte dir dann gerne, denn solche Probleme loset man nicht in einem oeffentlichen Forum.

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ich würde in diesem zusammenhang von einer "selbständigen" tätigkeit abraten, alleine schon aus haftungsrechtlichen gründen. lass dich für die zeit ganz normal anstellen, evtl. zu zahlende steuern bekommst duja wieder zurück wenn esdeine einzige einnahme im jahr war.

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wenn du in deiner kfz-versicherung den s.g. "auslandsschaden-schutz" mitversichert hast kannst du den schaden über deine versicherung abwickeln und sie holt sich dann das geld beim unfallgegner. das geht schnell und du wirst nach deutschem recht entschädigt.

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