Muss man bei Versicherungsverträgen den zweiten Vornamen angeben oder genügt der Rufname?
Hallo,
meines Wissens nach darf man sich im normalen Geschäftsverkehr aussuchen, welchen Vornamen man im Falle, dass man mehrere besitzt, angibt. So also auch bei Versicherungsverträge (Haftpflicht, BU etc.), richtig?
LG
3 Antworten
Da manchmal auch eine Identitätsprüfung durch Inaugenscheinnahme oder gar Kopie des Personalausweises geschehen muss (Geldwäschegesetz), sollte der Name im Vertrag schon so lauten, wie er auch in den Ausweisdokumenten steht.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO
Ich würde bei Versicherungen immer den Namen angeben der im Ausweis steht, wer weiß welche Tricks angewendet werden wenn man eine Forderung an die Versicherung stellt
Ruf- und Nachname reichen vollkommen aus.