Das darfst du bestimmt. Ich möchte solche Maßnahmen als zum vertraglichen Gebrauch gehörig ansehen. Es handelt sich daher um Schönheitsreparaturen, die fällig sind beim Auszug. Aber dann kommt es darauf an, ob sie laut Mietvertrag von dir zu zahlen sind. Bitte besehe ihn also. Wenn da nichts Ausdrückliches oder Klares für dich steht, muss die Schönheitsreparaturen der Vermieter selbst tragen.

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Deine Freundin hat den Anwalt beauftragt, also muss sie ihn zahlen. Er kann auch nur deine Kosten erstattet verlangen, wenn sie tatsächlich von dir gezahlt worden sind. Bei einer Erstattung von der Gegenseite wird der Anwalt die Kosten wieder an dich zurück zahlen.

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