Muss ich nicht erbrachte Leistungen bezahlen?
Meine Tochter geht zur Nachhilfe, doch seit der Coronakrise kann sie die nicht in Anspruch nehmen und es wurde auch keine online Alternative vom Institut. Muss ich nun die monatlichen Zahlungen von 154€ leisten ohne dass diese erbracht werden?
1 Antwort
Keine Leistung, kein Geld.
Wenn das Nachhilfeinstitut aufgrund von § 275 Abs. 1 BGB nicht zu leisten braucht, entfällt auch der Anspruch auf Gegenleistung (§ 326 Abs. 1 BGB). Hilfsweise könntest du vom Vertrag zurücktreten (§ 326 Abs. 5 BGB). In beiden Fällen bestände kein Anspruch mehr auf den Betrag, eventuell geleistet Anzahlungen wären zurückzuerstatten.
Weitere Infos dazu findest du hier: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/03/16/sportstudio-zu-beitrag-laeuft-weiter/
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