Rückwirkende BU Zahlung versteuern?
Hallo, Ich habe jetzt schon so einiges gegoogelt, bin aber noch nicht wirklich weiter gekommen. Ich habe letzte Woche Bescheid bekommen, das ich aus meiner betrieblichen Altersvorsorge mit BU Leistungen bekomme, da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Es ist eine geringe Leistung (ca. 380€ ), welche auch rückwirkend gezahlt wird. Es wird also ein einmaliger Betrag von ca. 24000€ abzüglich Kranken- u. Pflegeversicherung gezahlt. Ich habe die letzten Jahre unter 900€ im Monat, teilweise unter 800€ im Monat verdient. Somit hätte ich doch bei sofortiger Zahlung der Rente keine Steuern zahlen müssen, oder? Wie verhält sich das jetzt? Muss ich den kompletten Betrag nun mit dem Ertragsanteil versteuern oder gibt es Möglichkeiten hier irgendwelche Freibeträge zu nutzen? Bin seit ca 2 Jahren im ALG2 Bezug. Wie sieht das hier aus, kassieren die das Geld ein? Wenn ja, was wäre, wenn ich einen 400€ Job bekomme, bevor die Zahlung da ist und mich beim ALG2 abmelde? Wenn das Geld dann nach 2 Monaten weg ist, bekomme ich dann wieder ALG2?
Vielleicht kann mir ja jemand einen Teil, oder sogar alle Fragen beantworten.
Danke und lg
Stephan
1 Antwort
Also ich wollte erstmal Schulden bei meinen Eltern tilgen, dann bleibt nicht mehr viel. Die Versicherung wurde 2005 abgeschlossen. Der Arbeitgeber zahlte einen großen Teil, einen kleinen ich selbst. Ging vom Gehalt ab. Weißt du da, wie es steuerlich aussieht?
Danke und lg