Antwort
Der Vermieter muss wissen, was in seinem Haus passiert. Nicht nur die Frage, störendes oder nichtstörendes Gewerbe muß beachtet werden. Ist es eine Gewerbeeinrichtung, wird das Haus steuerlich anders abgerechnet. Und dort gibt es die Probleme. Auch als Büroeinrichtung werden Kosten über die Firma abgerechnet, die beim Finanzamt eingehen und somit einsehbar sind. Das selbe trifft für den Versicherungsteil zu. Also, nicht geheim die Wohnung umfunktionieren zum Gewerbe. Für die Arbeitsplätze in der Wohnung, wie z.B. bei Lehrern, trifft die steuerliche Betrachtung in dieser Form wie beim Gewerbe nicht zu.