Muss ich Mahngebühren bezahlen, wenn ich gegen eine Rechnung Widerspruch eingelegt habe?
Ich hatte den Telefonanbieter gewechselt. Die erste Rechnung war total falsch, es standen Beträge darauf, die überhaupt nicht stimmten.
Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt, als einschreiben mit Rückschein.
trotzdem wurde mir die Rechnung abgebucht.
Als nach 10 Tagen immer noch nichts passiert war, habe ich den Betrag zurückgebucht.
Am Ende des Monats bekam ich eine neue Rechnung, die halbwegs ok ist. Alles stimmt immer noch nicht.
In dieser Rechnung war ein Grundbetrag vom 16.07-31.07. und ein Grundbetrag vom 01.08.-15.08. Eigentlich ein Monat. Allerdings haben sie mir für die Rückbuchung von dem letzten Monat, eine Mahnung von 4.- Euro reingewürgt.
Ich frage mich, ob dies überhaupt Rechtens ist, da die ganze Rechnung ja falsch war.
2 Antworten
Wenn du 10 Euro schuldest und diese in der Rechnung standen dann wärst du in Verzug wenn du diese 10 Euro zurückbuchen lassen hast.
Was sonst nicht drauf steht wäre erst mal egal .
Ich würde denen einefach eine Rechnung über dein Einschreiben Rüchschein stellen und das und die 4 Euro zurückverlangen. Bzw die Lastschrift anteilig über 4 Euro zurückgehen lassen.
Wenn ich im Recht wäre, was man hier ja nicht beurteilen kann.
Mir hilft immer solange meckern bis einer macht was ich will. Freundlich nervend aber bestimmt, gerne auch auf deren Facbookseite öffentlich.
Wenn du unnötigerweise bereit warst Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein auszugeben, was regst du dich dann über 4,- Euro auf?
Unabhängig davon: Nein, die 4,- Euro brauchst du nicht bezahlen.
Sorry, die erste Rechnung belief sich auf 150.- Euro, mit Dienstleistungen, die nie erbracht worden sind und auch nicht angefordert waren.
Da ich noch gar nicht freigeschaltet war und der Router auch erst 10 Tage später nach der Freischaltung kam, konnte ich überhaupt keinen anderen Kontakt aufbauen.
Was ist daran unnötig??
Warten, bis es sich von alleine regelt?