Zusätzlich zu den Handwerkerleistungen können auch haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden in Höhe von 20% der Lohnkosten, max EUR 4.000 (zB. für Reinigungsarbeiten, Gartenarbeiten, Umzugskosten, Pflegekosten)

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Sie sollten vor Beginn Ihrer Tätigkeit einen Geschäftsplan erstellen, der "Finanzamt-sicher" ist: denn gerade in der Anfangsphase könnten Verluste entstehen, die das Finanzamt nur anerkennt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie von Anfang an Gewinnerzielungsabsicht hatten. Um nachweisen zu können, dass der Geschäftsplan vor Beginn der Tätigkeit aufgestellt wurde, empfehle ich, ihn an Ihren Steuerberater zu faxen mit Sendebestätigung.

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Die Lohnkosten können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Arbeiten im eigenen Haushalt erbracht werden. Die Gardinen dürfen für die steuerliche Anerkennung also nicht in der Schneiderwerkstatt hergestellt oder geändert werden. Voraussetzung für die steuerliche anerkennung ist auch, dass die Kosten durch Vorlage einer Rechnung und die bezahlung durch Überweisungsbeleg zumindest auf Anfrage bewiesen werden können.

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