Vielen Dank für die Antwort!
Falls mich die Krankheit vor der Strafe bewahrt, müsste dann dort nicht stehen "gleich aus welchen Gründen außer Krankheitsfall"? Denn so hört es sich für mich an als müsste ich mich in jedem Fall krank melden, die Strafe jedoch auch in jedem Fall entrichten.
Der Vertrag klingt mir im Nachhinein sowieso sehr hart. Sollte bspw. Der Auftrag storniert oder geändert werden, weil der Kunde storniert oder den Einsatz ändert, habe ich keinerlei Anspruch. Das ist jedoch etwas anderes. Das hätte ich mir ja bereits vor dem Unterschreiben überlegen können…
Mit der Zeit der Vorlage des Attests haben Sie natürlich Recht, jedoch war ich noch nicht beim Arzt und muss mir das Attest noch holen, da der Einsatz am Montag beginnt (mein Arzt hat regelmäßig Wochenende geöffnet). Es gibt nämlich weiter unten zusätzlich noch diese 2 Klauseln:
„Vertragsstrafe: Wer schuldhaft und ohne wichtigen Grund den Auftrag nicht durchführt, oder nicht erscheint, ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Tagessatzes verpflichtet, bzw. trägt die Kosten des entstandenen Schadens.“ und
„Absage: Der AN ist verpflichtet, eine Verhinderung bis spätestens 14:30 Uhr des Vortages telefonisch mitzuteilen.“
Kann ich das nun also so verstehen, dass krank sein ein „wichtiger Grund“ ist und dass dann die Vertragsstrafe nicht fällig wird? Und was soll ich tun, sollten sie dennoch auf eine Zahlung bestehen? Denn so wirklich eindeutig scheint mir der Vertrag nicht, oder?