Muß ein Mann auch Unterhalt für ein Kind zahlen, wenn er einer arglistigen Täuschung zum Opfer fiel?
Eine Spezialfrage: Ein Gast von mir klagte mir heute sein Leid (als Kneipenwirt ist man so ne Art Kummerkasten für die Gäste). Er hatte letztes Jahr einen kurzen Kontakt mit einer jungen Dame. Vor wenigen Tagen bekam er nun einen Brief vom Jugendamt, die ihn wegen Unterhalt für ein angebliches Kind aus diesem Kontakt anschrieben. Er ist total vor den Kopf gestoßen, denn die junge Frau hatte ihm damals mehrmals versichert, daß sie gegen das Risiko Schwangerschaft ausreichend geschützt sei, das hat geglaubt. Und nun soll er Unterhalt zahlen. Er fühlt sich arglistig getäuscht und hintergangen. Hat er eine Chance den Kindesunterhalt verweigern?
1 Antwort
Dein Gast wird Unterhalt zahlen müssen, aber er sollte -bei Zweifel- die Vaterschaft feststellen lassen. Ist die Vaterschaft festgestellt, gibt es kein Einkommen. Die Täuschung der Kindsmutter ist zwar bitter, aber der Unterhalt ist ja für das Kind. Und ich fürchte, Du wirst für die Mutter auch zahlen müssen.