Müssen Flaschensammler Steuern auf ihr gesammeltes Pfand bezahlen?
Ich habe neulich eine Reportage gesehen, wo ein Pfandsammler porträtiert wurde, der sich immer auf Festivals rumtreibt und da tausende Flaschen Pfand sammelt und damit entsprechend viel verdient. Muss man sowas versteuern hab ich mich da gefragt?
3 Antworten
Wenn man so selbstverliebt ist, als Flaschensammler in den Medien auftreten zu wollen, braucht man sich über Post vom Finanzamt nicht zu wundern. Wenn Schrottsammeln oder Goldschürfen ein Gewerbe ist, dann muß es Flaschensammeln ja auch sein. Aber von unseren Freunden beim Finanzamt entdeckt wird natürlich nur der, der von sich reden macht. Der "normale" Flaschensammler hinterläßt keine Spuren.
Du beziehst Dich auf den Flaschensammler Eberhard Lüning, der auch noch ein Buch mit dem Titel: Vom Flaschenpfand zum Wohnwagen herausgebracht hat?
Der Mann verdient etwa 7.000 Euro im Jahr mit Pfandflaschensammeln, bei mehreren Großereignissen im Jahr sogar bis zu 13.000 Euro. Das veranlasste das Finanzamt zu der Forderung.
Er sollte nicht zu sehr in die Öffentlichkeit gehen und schlafende Hunde wecken ;-))
Genaugenommen ja, denn es ist eine unternehmerische Tätigkeit.
"Eine Tätigkeit zur ERzielung von Einnahmen wird selbständig ausgeführt."
Damit wäre das ganze sogar umsatzsteuerpflichtig, wenn man mehr als 17.500,- Einnahmen erwartet, oder im Vorjahr schon hatte.
Natürlich auch ggf. Einkommensteuer.
Das Problem, die Jungens hinterlassen keine Geschäftskarten und stellen den Leuten die das flaschenpfand auszahlen, keine Quittungen aus.
Es fehlt auch an der Adressangabe, um die Steuerbescheide zuzustellen.
Also pflichtig ja, praktisch durchführbar, nein.
Ganz interessanter Aspekt.
Habe gerade mal nachgsehen. heue habe ich wasser gekauft mit 50 Ct. Pfand. die wurden mir mit 189 % umsatzsteuer berechnet.
Wenn ich in ein paar Tagen die Flaschen leer zurück bringe, werden mir für die 50 ct. auch 19 % inkl. gutgeschrieben.
Die Leitung beim "gekauften Leergut" besteht wohl darin, mir die Falsche verfügbar zu machen, damit ich kein Behältnis für das gekaufte Wasser mibringen mußte. Wenn ich dann die Flaschen zurück bringe, kommst Du ggf. mit dem Leistungstausch. aber ich denke, es ist einfach die Rücklieferung des Leergutes. Deshalb heißt es ja pfand.
Die frage ist nur, was passiert, wenn es ein anderer auf eigene Rechnung macht.
Abschn. 10.1 Abs. 8 UStAE
Eine zwar unlogische, aber im Interesse der Handhabbarkeit nachvollziehbare Regelung.
@wfwbinder
Hier bist du auf dem falschen Holzdampfer. Nach deiner Lesart wäre es ja die Leistung des Getränkehändlers, nämlich die Flasche zur Verfügung zu stellen. Genaugenommen fehlt es aber auch da am Leistungsaustausch, weil die Flasche letztendlich kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Pfandgeld gibt es ja in voller Höhe zurück - die Dauer der Leihe wird ja nicht berechnet.
Fpr den Flaschensammler brauchen wir aber eine Leistung, die er erbringt - nicht die des Getränkehändlers.
Es mangelt n i c h t an der Zustelladresse. Bescheide können auch öffentlich zugestellt werden.
Recht praktisch ist die Besteuererung für die Verwaltung wirklich nicht.
Da er aber einen schlafenden Hund geweckt hat, wird der auch zu beissen wissen.
Auch für die öffentliche Zustellung benötige ich einen Namen. Bezogen auf den einen, der sich da geoutet hat, wird das klappen. Aber die viele ungenannten wird man wohl nur bekommen, wenn man neben jeden Rückgabeautomaten einen Kontrolleur stellt und das wird sich wohl kaum lohnen.
Es fehlt auch an der Adressangabe, um die Steuerbescheide zuzustellen.
Grundsätzlich? Woraus schließt du das?
Sehe ich anders. Hier fehlt es am Leistungsaustausch.