Antwort
@Athommy Hildefeuer hat doch in diesem Zusammenhang schon hingewiesen, dass auch der verhaftete AN noch unschuldig ist. Eben solange, bis er verurteilt wird.
Geschieht dies nicht, hat eine fristlose Kündigung überhaupt keine Substanz und er klagt den AG an. Da hat man anschließend natürlich etwas gewonnen kopfschüttel