Mietrecht: vorausarbeit dann doch kein Einzug

2 Antworten

Den Trick muß ich mir merken, wirklich toll: Ihr habt kräftig gewirkt ohne einen schriftlichen Mietvertrag geschlossen zu haben. Da es keine Einigung über die Miethöhe gab und so etwas ganz wesentlich für den Vertragsabschluß ist, kann da auch kein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein.

Ich frage mich, was denn das überhaupt ist. Es hat den Anschein, als ob der mögliche Abschluß eines Mietvertrags nur das Motiv für die Arbeit war. Das reicht nicht um Mieterrechte zu begründen. Ich fürchte, es würde hier für was andees reichen: 15,--€ Stundenlohn, 2.000,--€ insgesamt kassiert, wahrscheinlich ohne Umsatzsteuer, ohne Rechnung, bar auf die Hand. So was nennt man Schwarzarbeit und da bist Du gut beraten schön den Mund zu halten ansonsten bekommst Du schwer Ärger.


Trebor 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 21:12

yep ist leider nur sehr ärgerlich.. mußte auch mit jetzigem Vermieter verhandeln das ich doch noch bleiben möchte... glück gehabt!! Gar nicht daran zu denken was wäre wenn-- Wohnung bis 28.2.2013 geräumt sein müßte. Alles nur theorie werde mich gedulden aber nicht schweigen.

Weder ihr noch der Vermieter können aus Schwarzarbeit irgendwelche Ansprüche ableiten :-O

G imager761


Trebor 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 21:07

genau da liegt mein Problem. Im ersten moment freut man sich das der Vermieter sehr nett und kulant ist für meine Renovierung für mein "Neues Zuhause" etwas mehr zu bezahlen. (Vormieter hat 30Jahre geraucht und 4 mal gestrichen) Dann springt er ab oder macht es so teuer für 3,5 Zimmer kalt. Am Anfang Eigenheim keine Schwarzarbeit, dann plötzlich bezahlte Leistung zum billig Lohn noch dazu....ärgert mich etwas:-)