Macht ein falsch geschriebener Nachname in einer Mietkündigung die Kündigung nichtig?
Guten Abend
Da mein Mieter der Zahlung nicht nachgekommen ist musste ich Ihn leider ausserordentlich Kündigen. Nun die kündigung hatte er unterschrieben, aber er machte mich heute darauf aufmerksam das sein Familien Name falsch geschrieben sein.
Wie sieht das jetzt aus ist das ein Formfehler und somit die Kündigung nichtig?
Danke für die Antworten
2 Antworten
Es reicht doch aus, daß der Empfänger eindeutig zu identifizieren ist. Im übrigen hat er das doch schon durch die Eingangsbestätigung selber eingeräumt. Also keine Sorge.
Nein, die Formvorschrift liegt darin, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Wenn der Adressat der Kündigung eindeutig bestimmt ist (ist er schließlich auch durch seine Empfangsbestätigung), ist die Kündigung wirksam.