Keine Strafe, weil falsche Automarke im Bescheid?
Ich habe einen Strafzettel bekommen, wegen Falschparken. Ich war in der Eile und habe das Schild nicht gesehen. Pech gehabt, dachte ich mir. Aber ich war wohl nicht der einzige der In Eile war, weil der Polizist, der den Strafzettel geschrieben hat, in seinem Bescheid geschrieben hat, dass der VW Golf mit dem Kennzeichen ABC im Halteverbot gestanden hätte. Ich fahre bloß keinen VW Golf sondern einen Opel Corsa. Das Kennzeichen stimmt jedoch. Kann man sich diesem Mahnbescheid widersetzten, weil es ein Formfehler ist oder so was in der Art? Hätte jetzt nichts dagegen mir das Geld zu sparren...
2 Antworten
Normalerweise wird das Fahrzeug ja durch das Kennzeichen individualisiert. Auch kann der die Anzeige aufnehmende Beamte eine dienstliche Stellungnahme abgeben oder im Prozeß als Zeuge auftreten. Absolut verlassen darauf, dass das Argument mit der Verwechslung zieht, kann man sich also nicht.
Und im übrigen: Der Jurist bekommt Zahnschmerzen wenn Du von einem "Mahnbescheid" redest. So etwas gibt es nur in Zivilsachen. Was Dich erreicht, ist die gebührenpflichtige Verwarnung und die ist immer freiwillig. Wenn Du da nicht zahlst, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Dich eingeleitet, wenn es der Kommune beliebt. Es soll Städte geben, die das ohnehin bei Parkverstößen nicht machen weil es sehr aufwendig ist. Verlassen kannst Du Dich aber nicht drauf.
Hallo, diese Frage ist schon interessant, gleich einmal bei Google geschaut . Und siehe da, haargenau eine solche Situation wurde hier beschrieben : http://www.kanzlei-hoenig.de/2012/falsche-angaben-in-der-knolle/
Fazit, zahlen ! Wieder einmal dazu gelernt ! K.