Hallo zusammen,
bei Mietbeginn wurde dem Mieter ein Safeschlüssel ausgehändigt mit der Erläuterung, dass es der einzige sei und dass es keinen Nachschlüssel gibt.
Ich als Vermieter darf ja gar keine Schlüssel für die Wohnung oder gar für den Safe behalten. Wenn irgendetwas gestohlen worden wäre, hätte man ja immer sagen können, der Vermieter hat ja einen Zweitschlüssel!
Nun ist der Schlüssel weg (wurde gestohlen), ein Nachschlüssel ist nicht anzufertigen. Man könnte nur den kompletten Safe herausmeißeln.
Mieter weigert sich Kosten zu übernehmen. Ich hätte die Pflicht, einen Notschlüssel zu behalten oder müsste wenigstens die Schlüsselreferenznummer kennen, um wieder einen mit vertretbarem Aufwand beschaffen zu können.
Muss ich das wirklich?
Wenn der Schlüssel gestohlen ist, komplett mit allen anderen Wohnungsschlüsseln, habe ich da nicht ein Anrecht auf Austausch des Schlosses?
Bin ich verpflichtet, einen Notschlüssel zu haben?
Muss ich die Referenznr. kennen (kenne ich nicht) ?
Besten Dank für hilfreiche wasserdichte Antworten. Mieter droht mir mit Anwalt.