Messie wasser hundeurin in der wohnunģ?
Meine mieterin ist harz 4 Empfänger in ihrer Wohnung ist ein unverschuldeter Wasserschaden entstanden die Wohnung ist momentan unbewohnbar sie hat aber die Wohnung als hundetoilete genutzt sowie komplett verwahrlost 2mopeds in der Wohnung gelagert und hat keine Hausratversicherung Sie möchte nicht raus aus der Wohnung so das eine Sanierung nicht möglich ist
2 Antworten
Hier hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun. Sicherlich hast du die Möglichtkeit deine Mieterin aufzufordern deine Mietsache zu pflegen, aber bei Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen Wasserschadens, mußt du sanieren und unter Umständen der Mieterin eine Wohnmöglichkeit zur Verfügung stellen, bzw entschädigen.
Das ist keine Frage, sondern eine Feststellung. Und wenn es eine Frage wäre, wäre es keine Finanzfrage.
Du musst "einfach" den üblichen Weg gehen und draufzahlen - Vermieterrisiko.
Bei Gewinn wird auch nicht gejammert.