Antwort
Hier hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun. Sicherlich hast du die Möglichtkeit deine Mieterin aufzufordern deine Mietsache zu pflegen, aber bei Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen Wasserschadens, mußt du sanieren und unter Umständen der Mieterin eine Wohnmöglichkeit zur Verfügung stellen, bzw entschädigen.