Meine Freundin muss EV abgeben ist aber in Besitz von einem Eigenheim. Bezahlt wird es auf Raten (Privat Mietkauf). Kann ihr das Haus gepfändet werden?

3 Antworten

Fabi:

Unter Mietkauf versteht man einen Vertrag, bei dem die Sache (das Grundstück) dem Mieter zunächst mietweise überlassen  und ihm das Recht eingeräumt wird, durch einseitige Erklärung die Sache später unter Anrechnung der bis dahin gezahlten Mieten auf den Kaufpreis käuflich zu erwerben.

Während zunächst bis zur Abgabe dieser Erklärung grundsätzlich die Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden, bestimmen sich die gegenseitigen Rechte und Pflichen  danach rückwirkend nach Kaufrecht. Zum Schutze des Verbrauchers gelten hierfür die zwingenden Vorschriften über den Kreditvertrag.

Wie wurde das Recht der Freundin im Grundbuch gesichert (z.B. durch eine Eigentumsverschaffungs-Vormerkung?

Oder handelt es sich um einen Kaufvertrag, bei dem der Kaufpreis verrentet wurde, die Freudin bereits Eigentümerin ist und zugunsten  des Veräusserers einen Rentengrundschuld auf dem Grundstück eingetragen ist?

Sie muss das Vermögensverzeichnis abgeben (früher EV) weil sie Schulden hat, die sie nicht zahlen konnte.

Die Gläubiger sehen dann im Vermögensverzeichnis, dass es ein Haus gibt und können ggf. eine Zwangsversteigerung beantragen.

Frage ist hier natürlich auch, ist es eine Ratenkauf, also steht sie als Eigentümerin im Grundbuch und die Schulden sind sind grundbuchlich abgesichert, oder hat sie nur eine Auflassungsvormerkung und steht noch nciht als Eigentümerin im Grundbuch.


Franzl0503  22.11.2016, 17:16

Ein gewifter Gläubiger wird nach Einsicht in das Vermögensverzeichnis sofort  den Übereignungsanspruch pfänden (§ 851 Abs.1 ZPO).

Es ist doch eher einfach.

Sie hat Schulden und der Gläubiger will sein Geld. Wenn sie etwas hat, das man veräußern kann, wird der Gläubiger darauf zugreifen wollen.

Wenn der Mietkauf wie ein Darlehen zu sehen ist, sie also als Eigentümer im Grundbuch steht und der Erlös über den Restschulden liegt, wird der oder die Gläubiger ein Interesse haben, es zu verkaufen.

Wenn der Mietkauf wie eine Option zum Kauf, wenn der Preis bezahlt ist, zu sehen ist, gehört ihr das Gebäude nicht. Nur haben die Gläubiger wenig Interesse daran, dass sie weiterhin neben der Miete auch einen Teil des Kaufpreises (von deren Geld) bezahlt.

Es seht aus meiner Sicht so oder so nicht gut für sie aus. Nur kann der Fall eine Konstellation haben, in der diese Auskunft falsch ist.