Meine Ex-Mann ist gestorben. Bekommt unser gemeinsames Kind Halbwaisenrente?
Mein Sohn ist noch nicht 18 und hat eine geistige Behinderung.
2 Antworten
Ja, wenn der verstorbene Vater mindestens fünf Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt Euer gemeinsames Kind eine Halbwaisenrente.
Da das Kind behindert ist, wird auch über dem 18. Lebensjahr hinaus gezahlt.
Zusätzlich kannst Du durch den Rentenversicherer überprüfen lassen, ob für Dich Anspruch auf Erziehungsrente besteht.
Folgende Voraussetzungen müsstet Du dafür erfüllen:
Die Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 aufgelöst worden sein.
Du hast nach der Scheidung nicht wieder geheiratet.
Du erziehst ein eigenes Kind des früheren Ehegatten unter 18 Jahren.
Du hattest zum Zeitpunkt des Todes des Ex-Gatten bereits fünf Jahre Beitragszeiten auf Deinem Versicherungskonto.
Vorher sind eventuell noch einige Formalitäten zu erledige, aber ich denke schon. Um die weiteren Schritte zu gehen rufen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger an und vereinbaren einen Beratungstermin. Ausser dem Personalausweis müssen Sie auch die Sterbeurkunde des Ex-Mannes vorlegen. Hier noch einige Erläuterungen zum nachlesen.