Kann man mit ner geistigen Behinderung Lotto spielen wenn man 18 ist?
Gibt es da ne Ausnahme?
Bzw können die Eltern da ein Vertrag oder was anderes unterzeichnen?
2 Antworten
Wenn Du unter Betreuung stehst mit Einwilligungsgsvorbehalt (durch die Eltern?) , können die Eltern Verträge rücktängig machen.
Natürlich darfst Du Lotto spielen, in Rahmen des Geldes, welches Dir als Taschengeld zur Verfügung steht.
Es gibt im Lotto-Bereich aber auch viele unserieöse Anbieter..Wenn Dich Deine Eltern vor solchem Humbug schützen,, ist es doch gut.
Es kommt drauf an, inwieweit Du geschäftstüchtig bist.
Sollte es so sein, dass Dir jemand als Betreuer zur Seite steht, darfst Du nicht selbst ents heiden, ob Du spielst, oder nicht.
Bedenke, dass jedes Glücksspiel zur Sucht werden kann.
Spielsucht unter Menschen mit Behinderung, genau wie bei jedem Menschen, kann fatale Folgen haben. Um einer Sucht vorzubeugen, sollte das soziale Umfeld dem behinderten Freund, Verwandten oder Pflegebedürftigen Hilfestellung leisten.
Die Eigenverantwortung spielt natürlich eine sehr gewichtige Rolle, allein schon dabei, um die Spielsucht oder die Anzeichen einer Suchtgefahr zu erkennen. Jedoch kann, je nach Behinderung, diese Eigenverantwortung eingeschränkt sein.
so wie Impact, sehe ich es auch !
Der Lottoverkäufer lässt sich in der Praxis, nur bei unklarer Volljährigkeit, lediglich den Perso zeigen. Ohne Nachweis kein Lotto !
Bei etwaiger Auffälligkeit betr. geistiger Behinderung, würde ein verantwortungsvoller Verkäufer möglicherweise agieren, verpflichtend ist jedoch nur das Prüfen der Volljährigkeit !
Was er tut oder nicht, bleibt ihm natürlich selbst überlassen, aber steht er unter Betreuung, darf er vom Gesetz her nicht.
In der Frage steht nur " Eltern " ....von " Betreuung " ist doch nicht die Rede, Primus.
Sag ich doch " Was er tut oder nicht, bleibt ihm natürlich selbst überlassen"
Dein Hinweis auf die Sucht ist natürlich absolut richtig.
Aber - zurück zur Praxis.
Niemand in der Lottoannahmestelle sieht jemandem eine geistige Behinderung an.