Mein Gehalt auf Konto des Partners? Schenkungssteuer?

Snooopy155  14.11.2023, 11:08

Ist Dein Mann nun Dein Ehemnn oder nur Dein Partner?

lezard 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 13:31

Ehemann

4 Antworten

Sorry, was für ein Blödsinn!

Nein, natürlich ist in diesem Fall keine Schenkungssteuer fällig!

PS:

Das gemeinsame Konto meiner Frau und mir läuft auch auf unsere gemeinsamen Namen! 😜😁😎

Mach dir ein eigenes Konto, lass dein Gehalt drauf gehen und überweise jeden Monat eine Summe X auf das Konto deines Partners mit dem Stichwort Hausgeld. Somit ist das keine Schenkung, sondern eindeutig dein Anteil an den Lebenshaltungskosten.

Und nein, durch die dir erteilte Vollmacht wird das Konto deines Partners nicht zu einem Gemeinschaftskonto. Du hast keinen Vollständigen Zugriff auf alle Funktionen des Kontos deines Partners. Zudem, was passiert mit dem Geld was am Monatsende über ist? Das gehört derzeit vollumfänglich deinem Mann.

Eigentlich darf auch dein AG das Geld nicht auf ein Fremdkonto überweisen. Es muss entweder ein echtes Gemeinschaftskonto sein oder unter deinem Namen laufen.

Wenn dein Mann morgen verstirbt, wird die Bank das Konto sperren, bis die Rechtsnachfolge geklärt ist, du kommst weder an dein noch an sein Geld. Und wie gesagt, alles was auf dem Konto ist, ist seines. Somit fliesst es vollumfänglich in die Erbmasse. Während bei einem Gemeinschaftskonto die hälfte des Guthabens dir gehört und nur die andere Hälfte Erbmasse ist.

Aktuelles Beispiel. Ich habe für ein Konto meines Partners eine Vollmacht, bis vor Kurzem durfte ich alles machen, auch Telefonbanking. Mit einmal darf ich das nicht mehr durch eine Interne Umstellung muss jeder seinen Eigenen Telefonbanking Zugang haben, ich kann nicht den von meinem Partner Nutzen und werde tatsächlich Abgewimmelt, es sei denn mein Partner steht neben mir und Legitimiert den Zugriff. Wir müssen nochmal zur Bank um mir ein Eigenes Telefonbanking einzurichten.

Ich würde Dir raten , ein Gemeinschaftskonto mit Deinem Mann zu führen , wo Du auch als Inhaberin gelistet bist mit Rechten oder Dir ein eigenständiges Konto zu eröffnen.

Ansonsten im Falle eines Streits oder Scheidung dreht er Dir den Hahn zu , indem er Dir die Vollmacht entzieht

Ich weiß , würde er nieeeee machen , aber Lebenssituationen ändern sich manchmal schnell


lezard 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 13:35

Das bisschen Geld, was da drauf ist, spielt keine Rolle, da wir/ich unter meinem eigenen Namen noch woanders deutlich mehr Geld liegen haben.

Das wird nur für die Haushaltsführung verwendet, aber im Laufe von 10 Jahren können das durchaus mehr wie 500.000 Euro Schenkungssteuergrenze werden.

Deswegen die Frage.

Gemeinschaftskonten scheiden eben aus diesem Grunde auch aus, empfohlen werden immer getrennte Konten mit gegenseitigen Vollmachten.

Dann kann die nichts passieren, es sei denn, Dein Mann widerruft die Bankvollmacht!