Vorausgesetzt, Du bekommst Alg2, dann wird auch die Miete übernommen. Allerdings nur bis zu einer bestimmte Höhe, die wiederum von der Region abhängt, in der Ihr wohnt. Google mal "Kosten der Unterkunft".
Aus Leasingverträgen kommt man nicht mehr raus.
Was ist eine Arbeitslosenkeitsversicherung und was hat das mit dem Leasen eines Autos zu tun?
Hm, schwierig, aber ich glaube, da hilft nur eisernes Sparen. Eine Freundin von mir hatte es mal so gemacht: sie hat sich ausgerechnet, bis wann sie ihre Schulden zurück gezahlt haben möchte. Dann hat sie weiter ausgerechnet, was ihr dann im Monat noch übrig bleibt und was sie jeden Tag ausgeben kann. Das war nicht viel, ich meine 8 oder 9 DM. Das hat sie über mehrere Monate durchgezogen, was phasenweise wohl sehr schwerig war, aber danach war sie schuldenfrei.
So ähnlich würde ich an Deiner Stelle auch vorgehen. Und sprich auf jeden Fall mit den Stellen, bei denen Du Schulden hast. Biete ihnen Ratenzahlung an und zeige Deinen guten Willen. Ganz falsch ist es, den Kopf in den Sand zu stecken und gar nichts zu tun.
Die Renovierung der neuen Wohnung würde ich vermutlich erst einmal schieben, auch wenn die Wohumgebung dann nicht so toll ist. Und irgendwann kommt doch auch noch die Kaution von der alten Wohnung, oder?
Außerdem würde ich mir einen Termin bei der Schuldnerberatung geben lassen. Die haben aber eher längere Wartezeiten, das ist also etwas mittelfristiges. Aber eine professionelle Beratung schadet nie.
Im Grunde geht es darum, dass, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, Du verpflichtet bist, daran mitzuwirken, dass die Versicherung ihn beurteilen und ggf. die Schadenshöhe feststellen kann. Da Du bereits als berufsunfähig anerkannt bist, hast Du das offenbar seinerzeit getan.
Ich vermute, das es eher darum geht, dass Du anzeigen musst, wenn Du wieder fit bist. Von daher denke ich, dass Du nichts melden musst. Da ich aber keine Juristin bin und es nicht genau weiss: ruf doch bei der Versicherung an und frag nach. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Meldet den Fall Eurer Haftpflichtversicherung, die kann sich darum kümmern.
Warum nur wundert sich das nicht, dass die Dich hinhalten? Ich habe in solchen Fällen gute Erfahrungen mit Vorstandsbeschwerden gemacht. Bei telefonica habe ich damals zwei gebraucht, dann haben sie gemerkt, dass ich es ernst meine. In der Regel reicht eine Vorstandbeschwerde.
Grundsätzlich darf er das, aber das ist nicht die feine englische Art. Der 2,3-fache Satz ist normal, alles, was darüber hinaus geht, muss begründet werden. Hat er für alle Positionen den 3,5-fachen Satz angesetzt, dann würde ich den Zahnarzt wechseln. Oder nur für einige Positionen. Dann würde ich mir überlegen, wie wichtig mir dieser Zahnarzt ist und möglicherweise wechseln.
Eine Zweitmeinung ist immer sinnvoll. Ich würde hierzu in den einschlägigen Portalen nach einem Arzt mit guten Bewertungen suchen. Oder wenn eine Uniklinik bei Dir in der Nähe ist, dort habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich bin vor einigen Jahren von der Uni-Zahnklinik weggegangen, weil ich das Implantat unbedingt haben wollte und der Zahnarzt den Zahn auf jeden Fall erhalten wollte...
Tante Google sagt, dass die LBS einen Zinsausgleich verlangt, wenn die drei monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Wenn Du die Knete sofort nimmst, verzichtet sie auf den Zinsausgleich, offenbar weil sie sich lieber heute als morgen los werden will.
Ich kenne mich mit Bausparverträgen nicht aus, aber wenn die LBS nicht von sich aus kündigt, kann sie es vielleicht nicht. Hier musst Du mal in die Bedingungen schauen, was bei zuteilungsreifen Verträgen gilt. Ich jedenfalls würde da nix machen.
Das Amtsgericht bestimmt, wieviel Du von Auszahlungsbetrag bekommst.
Wenn Du keine neuer Versicherung abschließen willst, dann unterschreibst Du einfach keinen Antrag und schmeisst den Vermittler sofort aus dem Haus, falls er derartiges von Dir verlangt. Statt dessen schreibst Du einen Brief an die Versicherung und bittest um die Auszahlung der Summe auf das Konto so und so.
Du darfst Dich durch die BU-Rente nicht bereichern. Sprich: die BU-Rente darf nicht höher sein als Dein früheres Einkommen. Und das lässt sich am besten mit einer Steuererklärung überprüfen. Also: ja.
Wenn Du den Vertrag beitragsfrei stellst, wird das Guthaben weiter verzinst. Auf jeden Fall mit dem Rechnungszins, der 2013 bei 1,75% lag. Die Gesamtverzinsung liegt augenblicklich noch darüber, insbesondere bei der Debeka, die im Markt bisher eine Gesamtverzinsung im oberen Bereich hatte. Wenn sich das aktuelle Zinsumfeld nicht ändert, wird diese Gesamtverzinsung aber wahrscheinlich weiter sinken.
Wenn Du bis 2028 durchhälst bekommst Du auch - Stand heute - einen Schlussüberschuss und Beteiligung an den Bewertungsreserven. Das ist aber nicht garantiert.
Allerdings werden dem Guthaben auch Kosten entnommen.
Das Beste wird sein, Du fragst die Debeka nach der Ablaufleistung, wenn Du den Vertrag jetzt beitragsfrei stellen würdest. Es gibt einmal die garantierte Ablaufleistung, die Du auf jeden Fall bekommst. Die dürfte niedriger sein als Deine bisher gezahlten Beiträge. Darüber hinaus gibt es Überschüsse, die aber nur geschätzt werden können. Wer weiss schon, was 2022 für Zinssätze gelten. Daher wird angenommen, dass, was heute gilt, gilt bis 2028. Also diese Überschüsse sind nicht garantiert.
Gegenfrage:
Du kaufst ein Haus und vermietest es. Nach 40 Jahren ist das Haus (steuerlich) abgeschrieben. Wem gehört das Haus? Dir oder Deinem Mieter?
Ich nehme an, Du hast ein Schreiben bekommen auf dem ein Name und eine Telefonnummer steht. Nach meiner Erfahrung ist es nicht verkehrt, ab und an mit den FA zu reden und Deine Frage ist ein guter Anlass da mal anzurufen.
Auch wenn das nicht die Frage war: eine Person und ein Auftragggeber, das schreit nach Scheinselbständigkeit. Das würde ich auf jeden Fall vorher klären.
Wenn sie Dir eine sofort beginnende Rente in einem neuen Vertrag anbieten, ist das genaus die Durchführung des Rentenwahlrechts. Lebensversicherung und Rentenversicherung sind aus Sicht der Versicherung so unterschiedliche Produkte, dass es technisch nicht möglich ist, den Lebensversicherungsvertrag als Rentenversicherung fortzuführen. Daher wird es für die Rente immer einen neuen Vertrag geben müssen.
Was sich lohnt, ist noch einmal in die Versicherungsbedingungen zu gucken, ob die Allianz Dir für die Rentenversicherung irgendwelche Rechnungsgrundlagen (insbesondere Zinsen und Sterbewahrscheinlichkenten) garantiert hat. Für Dich wäre es günstiger, wenn Rechnungsgrundlagen von damals verwendet werden müssen, als Du die Lebensversicherung abgeschlossen hast.
Ist nicht garantiert - was ich vermute - ist alles ok, so wie es gelaufen ist, Andernfalls würde ich auf die alten Rechnungsgrundlagen bestehen. Wenn Du unsicher bist, kannst Du den entsprechenden Teil der Bedingungen hier mal reinkopieren.
Wenn Du an einer Rente interessiert bist, würde ich auf jeden Fall noch ein oder zwei weitere Angebote einholen. Die Europa-Versicherung schneidet bei Vergleichen häufig gut ab. Allerdings ist das eine Direktversicherung, Du müsstest also ohne Vermittler und ohne Beratung auskommen. Aber mit dem Angebot kannst Du ja auch zur Allianz gehen und verhandeln.
Wenn Du bei der Allianz bleiben möchtest, solltest Du nur einen Rententarif ohne Abschlusskosten akzeptieren. Und dass der ohne Abschlusskosten ist, würde ich mir schriftlich bestätigen lassen. Die Rente kann auch später als zu 1.6. beginnen wenn es zeitlich eng wird.
Bist Du angestellt, dann würde ich das mit dem AG besprechen, könnte mir vorstellen, dass viele eine "richtige" Rechnung sehen wollen. Wenn Du selbständig bist, siehe EnnoWarMal.