Vorausgesetzt, Du bekommst Alg2, dann wird auch die Miete übernommen. Allerdings nur bis zu einer bestimmte Höhe, die wiederum von der Region abhängt, in der Ihr wohnt. Google mal "Kosten der Unterkunft".
Wenn Du jetzt künigst, bekommst Du jetzt 10.000,- EUR.
Wenn Du jetzt aufhörst, Beiträge zu zahlen, aber wartest bis die vereinbarte Vertragslaufzeit abgelaufen ist, bekommst Du 20.000,- EUR.
Ja klar kann man nach fünf Monaten mal nachfragen. Ich würde anrufen, das geht am schnellsten.
Ich würde jetzt die neue Wohnung kaufen und in drei Jahren die jetzige verkaufen.
Aus Leasingverträgen kommt man nicht mehr raus.
Was ist eine Arbeitslosenkeitsversicherung und was hat das mit dem Leasen eines Autos zu tun?
Hm, schwierig, aber ich glaube, da hilft nur eisernes Sparen. Eine Freundin von mir hatte es mal so gemacht: sie hat sich ausgerechnet, bis wann sie ihre Schulden zurück gezahlt haben möchte. Dann hat sie weiter ausgerechnet, was ihr dann im Monat noch übrig bleibt und was sie jeden Tag ausgeben kann. Das war nicht viel, ich meine 8 oder 9 DM. Das hat sie über mehrere Monate durchgezogen, was phasenweise wohl sehr schwerig war, aber danach war sie schuldenfrei.
So ähnlich würde ich an Deiner Stelle auch vorgehen. Und sprich auf jeden Fall mit den Stellen, bei denen Du Schulden hast. Biete ihnen Ratenzahlung an und zeige Deinen guten Willen. Ganz falsch ist es, den Kopf in den Sand zu stecken und gar nichts zu tun.
Die Renovierung der neuen Wohnung würde ich vermutlich erst einmal schieben, auch wenn die Wohumgebung dann nicht so toll ist. Und irgendwann kommt doch auch noch die Kaution von der alten Wohnung, oder?
Außerdem würde ich mir einen Termin bei der Schuldnerberatung geben lassen. Die haben aber eher längere Wartezeiten, das ist also etwas mittelfristiges. Aber eine professionelle Beratung schadet nie.
Ich bin sofort über die 10% gestolpert. Das geht in Zeiten von 0% Zinsen nur mit sehr hohem Risiko. 10% sind selbst bei normalen Zinsverhältnissen viel!
Und warum drängt man Dich, warum hast Du keine Zeit, über das Angebot in Ruhe nachzudenken?
Um was für eine Lebensversicherung handelt es sich genau?
Risikolebensversicherung? Berufsunfähigkeitsversicherung? Beitragsfreie fondsgebundene Versicherung mit Zusatzversicherung? Kapitalgebundene Versicherung, mit frühzeitiger Einstellung der Beitragszahlung und ggf. hohen Risikozuschlägen? ...?
Ohne diese Infos ist eine vernünftige Aussage nicht möglich.
http://www.versicherungsjournal.de/map-report-detail.php?id=126719
Du solltest jährlich eine Standmittelung erhalten haben, dort ist der aktuelle Rückkaufswert enthalten. Selbst ausrechen kannst Du den eher nicht, weil Du dazu Werte brauchst, die die Versicherung nicht rausrücken wird. Aber Du kannst dort auch anrufen und nachfragen.
Ich unterstelle, dass die Todesfallleistung die Summe der bisher gezahlten Beiträge ist. Da ist der Rückkaufwert in der Regel auf die Todesfallleistung beschränkt. Das bedeutet, der Rückkaufswert wird nicht über 3.000,- EUR liegen, in den ersten Jahren aber darunter. Wie lange er darunter liegt, hängt insbesondere von den eingerechneten Kosten, der versicherten Todesfallleistung und der Versicherungsdauer ab.
Sollte der Rückkaufswert über 3.000,- liegen, wird aus dem "Zuviel" eine beitragsfreie Rente gebildet, die dann ab dem vereinbarten Rentenbeginn ausgezahlt wird.
Bei O2/Telefónica kriege ich auch Pickel!
Ich musste damals zwei Vorstandbeschwerden absetzen, bis ich tatsächlich aus dem Vertrag raus gekommen bin, den ich firstgemäß und mit Eingangsbestätigung gekündigt hatte.
Mit einem Rechtanwalt drohen ist immer hilfreich - aber nur dann, wenn Du ihn im Bedarfsfall auch tatsächlich einschaltest.
Wenn der Mieter den Schaden verursacht hat, zahlt Deine Haftpflichtversicherung auf keinen Fall. Scheint mir eher ein Fall für die Gebäudeversicherung zu sein, die sich ggf. beim Mieter schadlos hält.
Aber so genau kann das ohne exakten Sachverhalt niemand sagen.
Wenn Du in B eine Wohnung beziehst, musst Du Dich anmelden. Falls Dein Lebensmittelpunkt in A verbleibt, reicht auch bei einem Vollzeitjob in B ein Zweitwohnsitz.
Das fragt man am besten die Nord-Ostsee Sparkasse:
https://www.nospa.de/de/home/toolbar/kontakt.html?n=true&stref=footer
Die Formel geht so:
T% = Tilgungssatz in Prozent
Z% = Zinssatz in Prozent
D = Darlehn in Euro
Die jährliche Annuität beträgt dann:
(T% + Z% ) * D
Die Tilgungsrate kann man frei wählen, ich würde so viel nehmen, wie ich mir leisten kann ohne mich völlig einschränken zu müssen. Nehmen wir mal an, Ihr entscheidet Euch für T = 2%.
Den Zinssatz legt die Bank fest. Ich halte 4% für viel zu hoch, nehmen wir mal die von Rat2010 verwendeten 1,5%. Dann ergibt sich als jährliche Annuität:
(2% + 1,5%) * 270.000 = 9.450 EUR.
Für die monatliche Annuität ist noch durch 12 zu teilen:
9.450 EUR / 12 = 787.50 EUR.
1.456.234,71 EUR - inflationsbereinigt!
Ich vermute, es geht um die Zahlung von Krankentagegeld. Als Angestellter hast Du sechs Wochen Lohnfortzahlung und die PKV zahlt erst ab der 7. Woche. Wenn Du nur ein paar Tage krank bist, musst Du der PKV nichts mitteilen. Ich habe mal in der Leistungsabteilung bei einer PKV gearbeitet. Ist zwar schon eine Weile her, aber damals haben wir solche AU einfach zu den Akten gelegt.
Wenn aber absehbar sein sollte, dass Du länger als sechs Wochen krank bist, würde ich nicht bis zum Ende dieser sechs Wochen warten, sondern mich nach ca. 4 Wochen melden. Sonst kann es passieren, dass die PKV das Krankentagegeld nicht rechtzeitig überweist.
Nach § 155 VVG hat der Versicherer die Standmitteilung jährlich an den Versicherungsnehmer zu schicken. Versicherungsnehmer bei einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber. Also rechtlich scheint alles OK zu sein. Guter Stil ist das aber nicht.
Am besten mal beim jobcenter vorbei gehen und das Ganze dirket klären oder einen Termin vereinbaren. Wenn es einen Anspruch gibt, dann habt Ihr ihn als Familie, weil Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Also auch die Kinder hätten dann Anspruch auf Hartz. Aber um genauer Auskunft zu geben, fehlen einige Angaben.
Meinst Du das jobcenter? Ja, das machen sie - als Darlehen. Zinslos, wenn ich richtig informiert bin. Normalerweise wird dann der Regelssatz um 10% gekürzt, bis die Schuld beglichen ist. Wenn es bei Dir aber so ist, dass Du nur einige Monate Überbrückung brauchst, kannst Du bestimmt auch vorher zurückzahlen.
Aber wenn Du schon umgezogen bist, würde ich mich beeilen, dann normalerweise muss das vor dem Umzug geregelt werden.