Vorausgesetzt, Du bekommst Alg2, dann wird auch die Miete übernommen. Allerdings nur bis zu einer bestimmte Höhe, die wiederum von der Region abhängt, in der Ihr wohnt. Google mal "Kosten der Unterkunft".

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Wenn Du jetzt künigst, bekommst Du jetzt 10.000,- EUR.

Wenn Du jetzt aufhörst, Beiträge zu zahlen, aber wartest bis die vereinbarte Vertragslaufzeit abgelaufen ist, bekommst Du 20.000,- EUR.

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Ich würde jetzt die neue Wohnung kaufen und in drei Jahren die jetzige verkaufen.

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Ich brauche dringend finanzielle Hilfe... ich weiß nicht mehr weiter - was kann ich tun?

Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Vielleicht habt ihr ja einen rat was ich machen könnte. Ich gehe normal Arbeiten, verdiene aber nicht viel, "nur" 1320 euro Netto im Monat. Ich hatte in einem Jahr nun 2 umzüge. was mein Budge ganz schön runter gezogen hat, meine Katze wurde an den Nieren krank was mich mal eben 1200 ca gekostet hat insgesamt. ja jetzt habe ich das problem das cih an meinem alten wohnort einen dispo von 2200 euro hatte der auch ausgeschöpft war, jetzt haben sie mir wegen dem umzug den dispo auf 1200 gekürzt.. so jetzt hatte ich diesen monat nur noch 130 euro zum leben.. bin hier zur neuen bank hin und habe alles geschildert, die konnten mir aber aufgrund der probezeit nur einen dispo von 900 euro einräumen und 1000 euro auf das alte konto überweisen, ist auch richtig nett das die das so gemacht haben, ich muss aber noch selbst 900 auf das alte konto einzahlen damit es aus dem dispo raus ist und ich es kündigen kann und das innerhalb von 3 monaten. ich muss die renovierung bezahlen die kaution der wohnung lebensmittel und muss noch irgendwie zur Arbeit kommen. Die Familie kann mir kein Geld geben.. ich bin noch 3 moante in der probezeit und bekomme keinen kredit. weiß jemand was ich tun kann ? ich bin so verzweifelt das ich schon dran gedacht habe mich umzubringen weil ich einfach nicht mehr kann, es soll noch einmal wer behaupten das Geld nicht glücklich macht. ich brauche dringend moindestens 3000 euro. hat da jemand eine Idee ? ich dachte sogar schon da dran meinen körper zu verkaufen..

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Hm, schwierig, aber ich glaube, da hilft nur eisernes Sparen. Eine Freundin von mir hatte es mal so gemacht: sie hat sich ausgerechnet, bis wann sie ihre Schulden zurück gezahlt haben möchte. Dann hat sie weiter ausgerechnet, was ihr dann im Monat noch übrig bleibt und was sie jeden Tag ausgeben kann. Das war nicht viel, ich meine 8 oder 9 DM. Das hat sie über mehrere Monate durchgezogen, was phasenweise wohl sehr schwerig war, aber danach war sie schuldenfrei.

So ähnlich würde ich an Deiner Stelle auch vorgehen. Und sprich auf jeden Fall mit den Stellen, bei denen Du Schulden hast. Biete ihnen Ratenzahlung an und zeige Deinen guten Willen. Ganz falsch ist es, den Kopf in den Sand zu stecken und gar nichts zu tun.

Die Renovierung der neuen Wohnung würde ich vermutlich erst einmal schieben, auch wenn die Wohumgebung dann nicht so toll ist. Und irgendwann kommt doch auch noch die Kaution von der alten Wohnung, oder?

Außerdem würde ich mir einen Termin bei der Schuldnerberatung geben lassen. Die haben aber eher längere Wartezeiten, das ist also etwas mittelfristiges. Aber eine professionelle Beratung schadet nie.

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Ich bin sofort über die 10% gestolpert. Das geht in Zeiten von 0% Zinsen nur mit sehr hohem Risiko. 10% sind selbst bei normalen Zinsverhältnissen viel!

Und warum drängt man Dich, warum hast Du keine Zeit, über das Angebot in Ruhe nachzudenken?

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Um was für eine Lebensversicherung handelt es sich genau?

Risikolebensversicherung? Berufsunfähigkeitsversicherung? Beitragsfreie fondsgebundene Versicherung mit Zusatzversicherung? Kapitalgebundene Versicherung, mit frühzeitiger Einstellung der Beitragszahlung und ggf. hohen Risikozuschlägen? ...?

Ohne diese Infos ist eine vernünftige Aussage nicht möglich.

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http://www.versicherungsjournal.de/map-report-detail.php?id=126719

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Du solltest jährlich eine Standmittelung erhalten haben, dort ist der aktuelle Rückkaufswert enthalten. Selbst ausrechen kannst Du den eher nicht, weil Du dazu Werte brauchst, die die Versicherung nicht rausrücken wird. Aber Du kannst dort auch anrufen und nachfragen.

Ich unterstelle, dass die Todesfallleistung die Summe der bisher gezahlten Beiträge ist. Da ist der Rückkaufwert in der Regel auf die Todesfallleistung beschränkt. Das bedeutet, der Rückkaufswert wird nicht über 3.000,- EUR liegen, in den ersten Jahren aber darunter. Wie lange er darunter liegt, hängt insbesondere von den eingerechneten Kosten, der versicherten Todesfallleistung und der Versicherungsdauer ab.

Sollte der Rückkaufswert über 3.000,- liegen, wird aus dem "Zuviel" eine beitragsfreie Rente gebildet, die dann ab dem vereinbarten Rentenbeginn ausgezahlt wird.

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O2 - Störung seit 3 Monaten - ab wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

Hallo,

ich habe seit 3 Monaten !!!!! eine Störung mit Telefon und Internet.

Seit 3 Monaten habe ich mehrmals täglich Totalausfälle. Dann habe ich weder Internet noch Telefon. Dann gehts mal wieder 5 Minuten, dann gehts mal wieder 4 Stunden nicht. Dann gehts auch mal wieder mehrere Stunden reibungslos, dann habe ich wieder alle paar Minuten Totalausfälle. Es nervt einfach nur.

Ich habe bereits Stunden in dieser Warteschleife der Störungshotline verbracht. Mir wurde bereits zig mal versprochen, dass ich zurückgerufen werden. Zurückgerufen wurde ich nie.

Ständig wird man irgendwie vertröstet. Jaja, wir kümmern uns drum und melden uns innerhalb 48 Stunden. Ich kann diesen Satz nicht mehr hören. Und ständig wird das Störungsticket wieder geschlossen, obwohl die Störung nie beseitigt wurde.

2 mal wurde mir bereits der Besuch eines Technikers versprochen. Ich bin berufstätig und habe mir an diesen beiden Tagen extra Urlaub genommen. Aber ein Techniker ist an beiden Tagen nicht erschienen.

Dann sollten das Problem endlich gelöst werden, indem man das auf Glasfaser umstellt. Das wurde am 09.05.2017 gemacht. Seit dem ist alles nur noch schlimmer geworden. Seit dem 08.05.2017 ist Telefonieren überhaupt nicht mehr möglich, und Internet funktioniert - wie bisher - ab und zu mal. Wenn ich die Resettaste drücke und mich anschließende neu anmelde, funktioniert das Internet oft für ca. 10 Minuten. Störungsticket wurde natürlich mal wieder geschlossen obwohl das Problem nicht verschwunden ist.

Jetzt kann O2 bis nächste Woche Mittwoch überhaupt keine Auskünfte geben, da die Kundendaten zur Zeit wegen Verbesserung des "Kundenservice" nicht eingesehen werden können. Ich habe bei mir zuhause einen Totalausfall, Antwort von O2: "Ja, das habe ich hier auch". Mittwoch kann ich da also wieder anrufen, damit das Störungsticket wieder eröffnet wird. Dann wird es sicherlich weitergehen wie die letzten 3 Monate auch.

Auf meine Frage, ob nun langsam mal die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung erfüllt sind wurde mir nur gesagt, dass er da keine Auskunft geben kann, ich soll mich an meinen Rechtsanwalt wenden, da O2 schließlich nicht mein Rechtsbeistand ist.

Ich weiß nicht mehr, was ich noch tun soll.

Woran kann denn das liegen? Was kann ich denn tun damit O2 sich mal ernsthaft um das Problem kümmert? Warum wird mir nicht endlich mal ein Techniker vorbeigeschickt? Ich versteh das alles nicht. Ich wohne doch nicht im Urwald. Das kann doch alle nicht wahr sein.

Ich habe zwar nur noch eine Vertragslaufzeit bis Ende August (muß Ende Juli kündigen), aber bis Ende August 2017 ohne Internet und Telefon ist eine lange Zeit.

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Bei O2/Telefónica kriege ich auch Pickel!

Ich musste damals zwei Vorstandbeschwerden absetzen, bis ich tatsächlich aus dem Vertrag raus gekommen bin, den ich firstgemäß und mit Eingangsbestätigung gekündigt hatte.

Mit einem Rechtanwalt drohen ist immer hilfreich - aber nur dann, wenn Du ihn im Bedarfsfall auch tatsächlich einschaltest.

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Wenn der Mieter den Schaden verursacht hat, zahlt Deine Haftpflichtversicherung auf keinen Fall. Scheint mir eher ein Fall für die Gebäudeversicherung zu sein, die sich ggf. beim Mieter schadlos hält.

Aber so genau kann das ohne exakten Sachverhalt niemand sagen.

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Wenn Du in B eine Wohnung beziehst, musst Du Dich anmelden. Falls Dein Lebensmittelpunkt in A verbleibt, reicht auch bei einem Vollzeitjob in B ein Zweitwohnsitz.

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Die Formel geht so:

T% = Tilgungssatz in Prozent

Z% = Zinssatz in Prozent

D = Darlehn in Euro

Die jährliche Annuität beträgt dann:

(T% + Z% ) * D

Die Tilgungsrate kann man frei wählen, ich würde so viel nehmen, wie ich mir leisten kann ohne mich völlig einschränken zu müssen. Nehmen wir mal an, Ihr entscheidet Euch für T = 2%.

Den Zinssatz legt die Bank fest. Ich halte 4% für viel zu hoch, nehmen wir mal die von Rat2010 verwendeten 1,5%. Dann ergibt sich als jährliche Annuität:

(2% + 1,5%) * 270.000 = 9.450 EUR.

Für die monatliche Annuität ist noch durch 12 zu teilen:

9.450 EUR / 12 = 787.50 EUR.

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Ich vermute, es geht um die Zahlung von Krankentagegeld. Als Angestellter hast Du sechs Wochen Lohnfortzahlung und die PKV zahlt erst ab der 7. Woche. Wenn Du nur ein paar Tage krank bist, musst Du der PKV nichts mitteilen. Ich habe mal in der Leistungsabteilung bei einer PKV gearbeitet. Ist zwar schon eine Weile her, aber damals haben wir solche AU einfach zu den Akten gelegt.

Wenn aber absehbar sein sollte, dass Du länger als sechs Wochen krank bist, würde ich nicht bis zum Ende dieser sechs Wochen warten, sondern mich nach ca. 4 Wochen melden. Sonst kann es passieren, dass die PKV das Krankentagegeld nicht rechtzeitig überweist.

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Nach § 155 VVG hat der Versicherer die Standmitteilung jährlich an den Versicherungsnehmer zu schicken. Versicherungsnehmer bei einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber. Also rechtlich scheint alles OK zu sein. Guter Stil ist das aber nicht.

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Am besten mal beim jobcenter vorbei gehen und das Ganze dirket klären oder einen Termin vereinbaren. Wenn es einen Anspruch gibt, dann habt Ihr ihn als Familie, weil Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Also auch die Kinder hätten dann Anspruch auf Hartz. Aber um genauer Auskunft zu geben, fehlen einige Angaben.

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Meinst Du das jobcenter? Ja, das machen sie - als Darlehen. Zinslos, wenn ich richtig informiert bin. Normalerweise wird dann der Regelssatz um 10% gekürzt, bis die Schuld beglichen ist. Wenn es bei Dir aber so ist, dass Du nur einige Monate Überbrückung brauchst, kannst Du bestimmt auch vorher zurückzahlen.

Aber wenn Du schon umgezogen bist, würde ich mich beeilen, dann normalerweise muss das vor dem Umzug geregelt werden.

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