Masterarbeit (mit Gehalt) im Ausland - wie versteuern bei erstem Job?
Ich habe meine Masterarbeit 2018 in den Niederlanden geschrieben und habe dort an der Uni ca. 400eur im Monat verdient.
In den Niederlanden habe ich darauf Steuern bezahlt, die ich mir aber noch mit einer niederländischen Steuererklärung erstatten lassen will.
Nun habe ich im Herbst 2018 mit meinem ersten Job begonnen. Muss ich nun bei meiner deutschen Steuererklärung diese ausländischen (schon versteuerten bzw. zurückerstatteten) Einkünfte angeben?
Hat das Ganze außerdem Einfluss auf die gemeinsame Veranlagung mit meinem Ehemann (der in deutschland ein steuerfreies Stipendium bezieht)?
1 Antwort
Diese Einkünfte muss du auf der Anlage WA-ESt angeben, ganz oben, die unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
Bei einer Zusammenveranlagung fließen alle Ehegatteneinkünfte in die Veranlagung ein, sonst muss man eben die getrennte Veranlagung wählen, die weiderum andere Nachteile hat.