Makler verlangt Erstattung bei einer Absage der Reservierungsvereinbarung
Hallo zusammen,
habe kürzlich eine Mietwohnung mit einem Immobilienmakler besichtigt (Makler wurde nicht von mir beaftragt).
Da mir die Wohnung zugesagt hat, habe ich die Selbstauskunft, eine Reservierungsvereinbarung sowie die üblichen relevanten Kopien eingereicht und mich somit beworben. Ein Passus der Reservirungsvereinbarung gibt mir jedoch stark zu denken, da ich auch an anderen Mietwohnungen interessiert bin:
"Der makler stellt seine Geschäftstätigkeiten mit Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung ein und sagt allen anderen Interessenten ab. Es entsteht dem Makler ein wirtschaftlicher Verlust bei Rücktritt der Reservierung, da er erneut in die Werbung gehen muss. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der/die Mietinteressent/in bei Rücktritt der Reservierung, EUR 100,00 zzgl. 19% MwSt. unwiderruflich an das o.g. Immobilienunternehmen zu zahlen".
Meiner Meinung nach nicht rechtens, da dies das Risiko des Maklers ist und dies eigentlich auch mit der Mietprovision abgedeckt werden müsste. Habe etwas recherchiert und einige Rechtssprechnungen gefunden, die der selben Meinung sind. Frage mich auch, wie es ist, wenn mir der Mietvertrag selbst nicht zusagt.
Wie seht Ihr den Passus? Wie würdet Ihr bei eigener Absage der Wohnung reagieren?
Besten Dank! Achilles
2 Antworten
Schau mal in § 3 Abs.3 letzter Satz Wohnungsvermittlungsgesetz. Das ist zulässig sofern die Höhe der Kosten nachweisbar sein sollte:
Beschwer Dich beim Gesetzgeber!
Und 100 Euro an Kosten sind für Inserate schnellstens ausgegeben. Das sind 2 Zetungsannoncen und 3 einmonatige Anzeigen in Internetportalen.
Ja, ich müsste mich tatsächlich beschweren.
Die Vorgehensweise des Maklers, so wie man sie interpretieren kann, ergibt tatsächlich keinen Sinn. Aus diesem Grund - muss ich zugeben - interessiert es mich nicht, wie viel dies den Makler kostet. Bei einer richtigen Vorgehensweise, insb. bei der Nachfrage, ist der nächste gefunden. Wenn man jedoch davor allen absagt, ist das einfach nur fahrlässig.
Ich werde mir hierzu etwas überlegen.
Ich danke Dir für die Infos!
Dieses Passus mit der Reservierung hätte ich nicht unterschrieben. Auf der anderen Seite ist der Mieter stark benachteiligt, weil ihm der Mietvertrag ja nicht garantiert wird. Ich muss zugeben noch nicht genau recherchiert zu haben.
Ja, im Nachhinein habe ich mich auch darüber stark geärgert. Normalerweise mache ich sowas nicht.
Eben: die Nachteile auf der Seite des potentiellen Mieters überwiegen hier stark. Frage mich, wie lange ich jetzt auf eine Antwort vom Makler/Vermieter warten muss, falls ich - wie der Zufall es wollte - doch noch eine schönere Wohnung finde.
Weiß das jemand?
Wie wahrscheinlich ist, dass der Makler diese nachweisen kann, insb. in der Höhe von 100 EUR?
Für mich erscheint es auch recht unlogisch, alle anderen Interessenten abzusagen, wenn doch noch gar nicht klar ist, dass ich den Mietvertrag unterschreibe. Gesehen hat man ihm ja noch gar nicht. Eventuell wird man sich über bestimmte Nebensachen nicht einig.
Daraus die Schlussfolgerung: man zwingt sich zur Unterzeichnung des Mietvertrags, um von der Reservierungsvereinbarung nicht zurückzutreten und somit die Gebühr zu bezahlen?