Im Einkommensteuerbescheid 2021 wurden doch Vorauszahlungen ab dem 4. Quartal 2022 festgesetzt. Die Vorauszahlung zum 4. Quartal war am 10.12.2022 fällig. Da du nicht gezahlt hast, kam die Mahnung.
Gegen die Mahnung kann man keinen Einspruch einlegen, da sie keinen Verwaltungsakt darstellt. Man muss sich gegen die Festsetzung wenden. Ein Einspruch gegen die im ESt-Bescheid 2021 von Oktober 2022 festgesetzen Vorauszahlungen ist jetzt nicht mehr möglich, da die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
Vorauszahlung kann man allerdings durch Antrag beim Finanzamt anpassen lassen. Das geht auch außerhalb eines Einspruchsverfahrens und ist teilweise auch noch rückwirkend möglich. Die gesetzliche Regelung dazu steht in Paragraph 37 EStG.
Allgemein empfiehlt es sich, den Steuerbescheid immer gründlich zu lesen und auch zu prüfen, ob die festgesetzten Vorauszahlungen angemessen sind.