Mahnung nach 5 Jahren
Vor genau 5 Jahren haben wir umgebaut. Heute nun kam eine Mahnung zu einer Rechnung aus diesem Umbau. Ob ich diese Rechnung bezahlt habe oder nicht lässt sich heute aus verschiedenen Gründen nicht mehr ohne weiteres nachvollziehen und nachweisen. Ist diese Rechnung überhaupt noch gültig? Oder ist sie nach dieser langen Zeit nicht ohnehin verfallen?
2 Antworten
Hallo, Ansprüche die einer dreijährigen Regelverjährung unterliegen sind: Vertragliche Zahlungsansprüche von Handwerksbetrieben oder Händlern wegen Lieferung von Waren oder Erbringung von Werkleistungen. http://www.inkassobuero.de/verjaehrung.php hilft dieser Link ? mfg K.
Danke euch beiden. Es klingt sehr beruhigend und der Link gibt euch Recht. Ich werde da gleich eine passende Antwort an die Firma schreiben. Schönen Abend noch!
Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistungen erbracht wurden. Ab dann ticken drei Jahre. Im vierten Jahr ist die Verjährung eingetreten, sofern Du keine Zahlung leistest oder der Gläubiger diese Rechnung einfordert. Vor genau 5 Jahren wäre also Juni 2007. Am 01.01.2008 beginnt die Frist zu ticken. Am 31.12.2010 lief sie ab. Es besteht somit keine gesetzliche Verpflichtung mehr, die Rechnung zu zahlen.