Wird gerichtlicher Mahnbescheid von Nachsendeauftrag erfasst oder Zustellung an alte Anschrift?
Ich will in eine andere Stadt ziehen. Doch hat mir einer mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gedroht. Wenn ich einen Nachsendeauftrag erteile, kann dann nicht mehr rechtzeiig Widerspruch einlegen oder bin ich da in solcher Gefahr?
2 Antworten
Entferne bei Deinem Auszug Dein Namensschild sowohl am Briefkasten als auch an allen Klingeln.
Damit stellst Du sicher, dass die Post in jedem Fall Deinen Nachsendeauftrag beachtet und nicht aus Versehen eine Aushilfe Deine Post in den alten Briefkasten wirft.
Selbst wenn dann der Nachsendeantrag nach 6 bzw. 12 Monaten ausgelaufen ist, wird die Post in diesem Fall die Sendung an den Absender zurückschicken. Über das Melderegister kann dann das Gericht Deine neue Anschrift leicht herausfinden.
Per Nachsendeantrag kommt der Mahnbescheid auf jeden Fall an deiner neuen Adresse an. Ob die Post das Gericht automatisch über deine Adresse informiert, hängt davon ab, was du bei der Erteilung des Nachsendeauftrag angegeben hast.
Mit dem Mahnbescheid kommt doch dann sowieso ein Erfassungsbogen oder? Da kannst du dann ja deine neue Adresse angeben.
Präventiv bei einem Gericht anzurufen halte ich für sinnlos. Vielleicht kommt doch der Mahnbescheid gar nicht.